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Öffentliche Beschaffung

Clean Clothes für Bund, Länder und Kommunen

Öffentliche Beschaffung (Foto: CCC Belgien)Auf dem ‚Einkaufszettel’ von Bund, Ländern und Gemeinden stehen Werbe-T-Shirts für Events oder Dienstkleidung für Polizei, Feuerwehr, Grünflächenpflege und medizinisches Personal. Wenn die öffentliche Hand dafür Steuergeld ausgibt, muss die Frage erlaubt sein: Was wird eingekauft? Wo? Zu welchem Preis und auf wessen Kosten?

Den Preis für allzu häufig billigen Einkauf zahlen in der Regel andere. Internationale Studien belegen, dass gegen Arbeits- und Menschenrechte bei der Herstellung von Dienstbekleidung und Werbetextilien häufig verstoßen wird.

Gesetzlich abgesichert

Einkaufsentscheidungen unserer Städte und Gemeinden können ab sofort nicht nur ökonomisch begründet, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltig sein. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in der EU und auf Bundesebene bereits geschaffen worden.

Clean Clothes für mein Land und meine Stadt zu verlangen ist gesetzlich abgesichert, nachhaltig, notwendig und kontrollierbar.

2009 hat der Bund Rechtssicherheit geschaffen mit dem novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Bundesrat-Gesetzestext vom 23.01.2009 [PDF]

GWB-Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2009: §97 Abs. 4 Satz 2: "Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben."

Diese Neuerung erfolgte als Umsetzung des neuen EU-Vergaberechts. In den EG-Vergaberichtlinien von 2004 heißt es: "Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages vorschreiben […]. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen." Richtlinie 2004/17/EG (Art. 38) und 2004/18/EG (Art. 26)


Kampagne für Saubere KleidungChristiane Schnura
Kampagne für Saubere Kleidung (CCC)
Rudolfstr. 135, 
42285 Wuppertal
Tel.: 0202 - 89 004 316  | Fax: 0202 - 89 004 179
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Christliche Initiative RomeroJohanna Fincke
Christliche Initiative Romero e.V. (CIR)
Breul 23 · D- 48143 Münster
Telefon +49 (0) 251 / 89 503 | Fax +49 (0) 251 / 82 541
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http://www.ci-romero.de/cora/

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Sachsen kauft fairEine Welt Sachsen
Bettina Musiolek

Koordinationsbüro SACHSEN KAUFT FAIR
www.sachsen-kauft-fair.de
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Eine Welt Sachsen0351-49 233-61
c/o Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V. ENS
Kreuzstr. 7, 01067 Dresden
www.einewelt-sachsen.de

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 Wir bieten:

  • Information über Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsproduktion
  • Film- und Diskussionsreihen für Kirchgemeinden, Gewerkschafts-, Umwelt-, Weltladen- und entwicklungspolitische Gruppen
  • Beratung und Begleitung für Beschafferinnen und Beschaffern der Städte und Gemeinden zu diesen und vielen anderen Fragen: Wie können soziale Anforderungen in der Vergabepraxis meiner Stadt bleibend integriert werden? Wie kann ich soziale Kriterien kontrollieren und worauf muss ich bei den Nachweisen der Firmen achten?
  • Gute Beispiele sozial verantwortlicher Vergabepraxis aus ganz Europa

Bundesweit arbeiten wir im Netzwerk Corporate Accountability CorA in der AG Öffentliche Beschaffung mit.

NetworkwearWir sind Teil der europäischen Initiative NetWorkWear für GUT gekleidete Städte.

» Zur Website von Networkfear

 

Die Aktivitäten der Kampagne für Saubere Kleidung zur Implementierung von Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung werden gefördert durch:
Evangelischen Entwicklungsdienst (EED)
Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V.

Mit finanzieller Unterstützung des BMZ

Mit finanzieller Unterstützung des BMZ

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Zuständig für den Bereich Öfffentliche Beschaffung sind Christiane Schnura (CCC Koordinatorin) und Bettina Musiolek (ENS).