Arbeiter*innen in Produktionsländern wird oft verweigert sich einer Gewerkschaft anzuschließen. Das Fabrikmanagment reagiert auf die Versuche Gewerkschaften zu gründen mit Einschüchterung oder sogar Entlassung.
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit bedeutet, dass alle Arbeiter*innen einer Gewerkschaft beitreten dürfen. Das Recht auf Kollektivverhandlungen gesteht jeder/m Arbeiter*in das Recht ein sich von einer Gewerkschaft bei Lohnverhandlungen vertreten zu lassen.