Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland e.V.
c/o INKOTA-netzwerk e.V.
Chrysanthemenstraße 1-3
10407 Berlin
Gegründet: 2021
Vertreten durch Katja Breyer, Co-Vorstandsvorsitzende
Tel: +49 (0)231-5409-73
Fax: +49 (0)231 540921
E-Mail: katja.breyer [ät] ekvw.de
V.i.S.d.P.:
Katja Breyer
Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Wir arbeiten in einem Netzwerk verschiedener Organisationen und ehrenamtlichen Gruppen, wobei im höchsten Gremium, der Mitgliederversammlung, jede Mitgliedsorganisation/-gruppe immer von einer (feste) Person vertreten wird: Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen
- Zwischen den Mitgliederversammlungen entscheidet geschäftsführend der Vorstand.
- Unsere hauptamtlich Angestellten haben ein von der Mitgliederversammlung vergebenes Sondervertretungsrecht.
- Außerdem arbeiten wir regelmäßig mit Honorarkräften und Ehrenamtlichen zu unserer Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising zusammen.
Personalstruktur
Der Verein hat derzeit zwei, ab April 2024 voraussichtlich drei, hauptamtlich Angestellte mit insgesamt 1,45 Vollzeitäquivalenten.
Angaben zur Steuerbegünstigung
- Wir fördern gemäß unserer Satzung die Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO), Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§5 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 16 AO) sowie bürgerliches Engagement zugunsten der vorgenannten Zwecke (S 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (h) 25 AO).
- Deshalb sind wir nach dem Freistellungsbescheid bzw. der nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts f. Körpersch. I, Berlin StNr. 27/670/66017 vom 25.11.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 01/2021 bis 12/2023 nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
- Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt f. Körpersch. I, Berlin StNr.27/670/66017 mit Bescheid vom 22.09.2022 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
- Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO), Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§5 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 16 AO) sowie bürgerlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke (S 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (h) 25 AO) verwendet wird.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Wir sind Teil des weltweiten Netzwerks Clean Clothes Campaign und deren Vertretung in Deutschland. Der Verein „Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland e.V.“ ist allerdings unabhängig und hat keine gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit mit Dritten.
Tätigkeitsbericht
Mittelherkunft
Spenden und Fördermittel
>> Finanzbericht über das Jahr 2022
Wir bedanken uns herzlich bei all unseren Spender*innen und Förderern!
Förderer der Kampagne für Saubere Kleidung
Nebst privaten Spenden und Mitgliedsbeiträgen (die in keinem Fall 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen) erhalten wir aktuell Fördermittel von:
Die vertretenen Standpunkte geben die Ansicht der Kampagne für Saubere Kleidung wieder und stellen somit in keiner Weise die Meinung der Fördergeber*innen dar.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die Angaben auf dieser Seite machen wir freiwillig nach den Empfehlungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft