Arbeiter*innen müssen sich direkt bei den Markenunternehmen, in deren Lieferketten sie arbeiten, über Menschenrechtsverletzungen beschweren können. Das ist essenziell, damit die Arbeiter*innen für ihre Beschwerde Abhilfe bekommen und die Menschenrechtsverletzung in Zukunft nicht mehr erfolgt. Denn viel zu oft sind die Wege zum eigenen Chef, zu einer Gewerkschaft oder zum Arbeitsgericht vor Ort versperrt oder nicht hilfreich.
Wird eine Arbeiterin in einer Schuhfabrik informell als Tagelöhnerin beschäftigt und möchte einen regulären Arbeitsvertrag haben, hat sie in Produktionsländern wie Bangladesch, Indien oder Pakistan häufig kaum eine Möglichkeit, diesen zu bekommen. Über ein Beschwerde- und Abhilfesystem erfahren die deutschen Unternehmen, die in der Fabrik produzieren lassen, davon und müssen für gesetzlich ordnungsgemäße Arbeitsverhältnisse sorgen. Wichtig sind solche Systeme auch für Fälle, in denen Arbeiter*innen Entschädigungen zum Beispiel bei Fabrikunfällen vorenthalten werden.
Beschwerde- und Abhilfesysteme – lediglich pro forma
Deshalb sind Beschwerde- und Abhilfesysteme in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und auch im neuen Lieferkettengesetz ein starker Bestandteil.
In dem neuen 27-seitigen INKOTA-Arbeitspapier beschreiben die Autor*innen Prof. Dr. Ulla Gläßer und Helene Bond von der Viadrina-Universität in Frankfurt (Oder), wie deutsche Unternehmen mit Lieferketten für Leder, Lederwaren, Lederkleidung und Schuhe solche Systeme effektiv gestalten. Denn viel zu häufig bestehen solche Systeme derzeit in Gerbereien und Schuhfabriken überhaupt nicht oder lediglich pro forma.
Das Arbeitspapier könnt ihr im INKOTA-Webshop herunterladen.
Beitragsbild: ©INKOTA