Demonstrant*innen mit vielen Fahnen und

Gericht bestätigt: Türkische Gewerkschaft ist vertretungsbefugt

Druck auf Herrenmodemarke DIGEL wächst

Berlin/Izmir, 5. Mai – Im Anschluss an die Entscheidung des Berufungsgerichts hat auch das oberste Gericht in Ankara bestätigt, dass die Gewerkschaft TEKSİF die anerkannte Gewerkschaft im DIGEL-Werk ist. Zudem wurde vom Amtsgericht in Izmir eine Entschädigungszahlung in Höhe von 16 Monatsgehältern an entlassene Beschäftigte angeordnet. Damit wurden sämtliche Einwände des Arbeitgebers zurückgewiesen und die gewerkschaftliche Organisierung höchstrichterlich legitimiert.

Seit fast anderthalb Jahren kämpfen Beschäftigte von DIGEL TEKSTIL in Izmir (Türkei) für ihr Grundrecht auf gewerkschaftliche Organisierung. Die Fabrik gehört zur deutschen Herrenmodemarke DIGEL mit Sitz in Nagold. Das Management hat sich bislang geweigert, die Gewerkschaft TEKSİF als rechtmäßige Vertretung der Belegschaft anzuerkennen.

Am 17. Januar 2025 erhoben Arbeiter*innen ihre Stimme, um gegen niedrige Löhne und unzureichende Arbeitsbedingungen zu protestieren. In der Folge wurden 15 gewerkschaftlich aktive Arbeiter*innen unrechtmäßig und ohne Abfindung entlassen. Gewerkschaftsführer Makum Alagöz sagt: „Seit über 450 Tagen setzen die Arbeiter*innen ihren Protest vor dem Tor der ägäischen Freihandelszone fort und kämpfen für ihre Rechte“.

Eine große Gruppe Menschen mit einem Plakat in türkischer Sprache.

Als Mutterunternehmen trägt die DIGEL AG in Deutschland Verantwortung für die Einhaltung von Arbeitsrechten in der unternehmenseigenen Produktion. „Mit der Entscheidung des höchsten Gerichts muss DIGEL nun endlich handeln und sich mit den gewerkschaftlichen Vertreter*innen von TEKSIF an einen Tisch setzen, um Lösungen für die Missstände in der Fabrik zu finden“, so Aika Fischbeck, Koordinatorin für Fallarbeit bei der Kampagne für Saubere Kleidung. Alle Gerichte haben bestätigt, dass die Arbeiter*innen das Recht haben, einer Gewerkschaft beizutreten, und dass TEKSIF die anerkannte Gewerkschaft in der DIGEL-Fabrik ist.

Die Mehrheit der Beschäftigten in der Textilfabrik sind Frauen. Sie berichten von Eingriffen in grundlegende Persönlichkeitsrechte: Selbst während der Menstruation dürfen sie nur eingeschränkt auf die Toilette gehen. Auf Schwangere wurde Druck ausgeübt, ihre Arbeit aufzugeben. Die gewerkschaftlich aktive Arbeiterin Bahar Tunçer erklärt: „Wir sind gezieltem Mobbing und verbaler Belästigung ausgesetzt. Wir werden unseren Kampf jedoch nicht aufgeben!“.

Die Beschäftigten sowie unterstützende Organisationen, wie die Kampagne für Saubere Kleidung, fordern die Geschäftsführung der DIGEL AG in Deutschland auf, die Gerichtsurteile umzusetzen. DIGEL muss die entlassenen Arbeiter*innen wieder einstellen, die Gewerkschaftsrechte anerkennen und Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft TEKSIF aufnehmen.

Pressekontakt:
Aika Fischbeck
Koordinatorin für Fallarbeit
Kampagne für Saubere Kleidung
fallarbeit@saubere-kleidung.de

Beitragsbilder: © TEKSIF
Türkei, Union Busting

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