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Löchrige Kleider: Der Missbrauch von Mädchen und jungen Frauen in der Textilindustrie Südindiens

Somo und ICN aus den Niederlanden, Partner von FEMNET/CCC decken auf: Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und Menschenhandel gibt es in fünfsüdindischen Spinnereien – Lieferanten von H&M, C&A und Primark

Der von FEMNET übersetzte Bericht der niederländischen Nichtregierungsorganisationen SOMO und ICN mit dem Titel„ Löchrige Kleider: Der Missbrauch von Mädchen und jungen Frauen in der Textilindustrie Südindiens“ (PDF-Datei) gibt Einblicke in schwere Verstöße gegen internationale Arbeits- und Menschenrechte in den Spinnereien des südindischen Bundesstaates Tamil Nadu. Gisela Burckhardt, FEMNET, stellt fest: „Der Bericht legt eindeutig dar, dass in den Spinnereien Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und Menschenhandel bestehen.“

Viele der Frauen bekommen keine Arbeitsverträge und müssen in betriebseigenen Unterkünften leben, die sie nicht verlassen dürfen. Sie kommen aus armen Familien, die den niedrigsten Kasten des indischen Kastensystems angehören und ihre Heimatdörfer sind bis zu 2.500 km von den Spinnereien entfernt. Dadurch fällt es den Arbeitsvermittlern leicht, die jungen Frauen mit einem falschen Versprechen über gute Verdienst- und Arbeitsmöglichkeiten und einer Abfindungssumme nach dreijähriger Beschäftigungszeit (Sumangali) zu einer Anstellung in einer Spinnerei zu überreden. In den Spinnereien sieht die Realität anders aus: Die jungen Frauen arbeiten viele Überstunden – auch nachts – und werden durch männliche Aufseher kontrolliert und teilweise sexuell belästigt – sie können nicht einmal ein Telefongespräch führen, ohne dabei überwacht zu werden. Die Art und Weise, wie Mädchen und junge Frauen in Indien an die Fabriken vermittelt werden und die dort vorherrschenden Lebens- und Arbeitsbedingungen entsprechen dem, was die Internationale Arbeitsorganisation ILO laut „Palermo-Protokoll“ als „Menschenhandel“ bezeichnet.

Kinderarbeit: Verstöße gegen internationale Arbeitsrechte

Lokale Forscher_innen haben in fünf Spinnereien Tamil Nadus Interviews mit insgesamt 151 Textilarbeiterinnen durchgeführt. Sie waren zum Zeitpunkt der Befragungen im Alter von 15- 22 Jahren. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren u.a. im Textilsektor ist ein Verstoß gegen die ILO- Konventionen 136. Darüber hinaus wird gegen die ILO-Konvention 182 verstoßen, da Jugendliche unter 18 Jahren in den Spinnereien risikoreiche Arbeit verrichten. Beide Konventionen wurden von Indien nicht ratifiziert.

Kunden: C&A, H&M, Primark sowie die Raiffeisen Bank

Zu den Kunden der Spinnereien gehören international bekannte Unternehmen wie C&A, HanesBrands, Mothercare, Sainsbury’s und Primark. Zwei Spinnereien beliefern Fabriken in Bangladesch, die das Garn u.a. für H&M weiterverarbeiten. Auch die Raiffeisen Bank (Tschechische Republik) spielt im Textilsektor eine Vermittlerrolle, jedoch gab sie mit Verweis auf das Bankgeheimnis keine Details zu ihren Kunden preis.

Mangel an Transparenz

Die Studie legt die Verbindung zwischen den fünf indischen Herstellern und europäischen und US-amerikanischen Unternehmen, die als Einkäufer fungieren, erstmalig offen. Diese Verbindungen werden Konsument_innen normalerweise verwehrt – die Lieferkette wird nicht offen gelegt, denn es herrscht ein weitreichender Mangel an Transparenz vor.

Unternehmensverantwortung

Mithilfe dieses Berichts soll erreicht werden, dass die Hersteller und die einkaufenden Unternehmen ihre Unternehmensverantwortung in Hinblick auf Menschenrechte in ihren eigenen Geschäftsabläufen und ebenso in den Lieferketten übernehmen. Darüber hinaus fordern die Autorinnen des Berichts die indische Regierung und die Regierungen der Länder, deren Unternehmen am Ende der Lieferkette als Einkäufer tätig sind, dazu auf, die Arbeitsrechte zu schützen, sodass sie in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Leitlinien der International Labour Organisation (ILO) und indischem Recht sind.

Nachfragen richten Sie bitte an:

FEMNET e.V., Gisela Burckhardt: 01520-177 40 80, gisela.burckhardt@femnet-ev.de

Pressemitteilung vom 28.12.2014

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