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CDU und FDP missachten in NRW-Koalitionsvertrag internationale Arbeitsrechte und Umweltstandards beim öffentlichen Einkauf

Erst Anfang April dieses Jahres trat das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in novellierter Fassung in Kraft. Jetzt will die neue Landesregierung der CDU und FDP darin enthaltene Regelungen zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards beim öffentlichen Einkauf wieder abschaffen.

Das haben beide Parteien in ihrem Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Wirtschaft und Bürger entfesseln – weniger Bürokratie“ angekündigt. Lediglich die Tariftreue, d.h. die Einhaltung des Mindestlohns und allgemeiner Tarifverträge, soll weiterhin beim öffentlichen Einkauf beachtet werden. Die Organisationen des Bündnisses für öko-soziale Beschaffung in NRW kritisieren diese Entscheidung. „Die neue Landesregierung spielt hier die Tariftreue gegen grundlegende Rechte von Arbeiter*innen in Weltmarktfabriken aus. Die Ausbeutung beispielsweise bei der Bekleidungsproduktion scheint vergessen zu sein“, sagt Marie-Luise Lämmle von FEMNET. „Dabei gibt es immer mehr Initiativen und Siegel, auf die öffentliche Auftraggeber als Nachweise verweisen können“, ergänzt Annelie Evermann von WEED.

Die Behauptung im Koalitionsvertrag, die Regelungen haben ihre Ziele nicht erreicht, seien laut dem Bündnis nicht haltbar. Das Unternehmen Kienbaum evaluierte 2015 die Wirkung des Gesetzes und stellte dabei fest, dass es zu einer Stärkung sozialer und ökologischer Aspekte in Unternehmen geführt hat. Zudem zeigen Studien, wie etwa die des Forschungsinstituts CEval von 2012 und 2017, dass der Faire Handel tatsächlich zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beiträgt. Das Bündnis kritisiert auch den Verweis auf die Bürokratisierung: „Es kann nicht sein, dass die neue Landesregierung die Verantwortung der öffentlichen Hand für Menschenrechte und Umwelt missachtet, nur um vermeintlich die Wirtschaft von Bürokratie zu entfesseln“, sagt Christian Wimberger von der Christlichen Initiative Romero (CIR).

2012 hatte die Rot-Grüne Landesregierung das Gesetz erstmals verabschiedet und kam damit Forderungen entwicklungspolitischer Organisationen nach, die Einkaufsmacht der öffentlichen Hand zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der weltweiten Konsumgüterproduktion zu nutzen. Das Gesetz sieht vor, dass beim Kauf von elf sog. gefährdeten Produktgruppen wie z.B. Bekleidung, Holz, Natursteine und IT-Produkte die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingehalten werden müssen. Diese beinhalten die Achtung der Gewerkschaftsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Im April 2017 verabschiedete die Landesregierung der SPD und Bündnis 90/Grüne eine novellierte Fassung des Gesetzes. „Wir haben gefordert, dass nach der Überarbeitung nur noch glaubwürdige Nachweise und keine Eigenerklärungen mehr gelten“, stellt Angela Schmitz von der EXILE-Kulturkoordination klar. Die Landesregierung ist dieser Forderung weitgehend nachgekommen. NRW hätte damit aus der Sicht von Menschenrechtsorganisationen die fortschrittlichste Regelung. Auf der Grundlage des Gesetzes haben Städte wie Dortmund und Bonn bereits erfolgreich höchste Sozialstandards für Berufsbekleidung gefordert. „Von der besten zu einer der schlechtesten Regelungen auf Länderebene ist ein tiefer Fall“, meint Dietrich Weinbrenner von MÖWe und ergänzt: „Dagegen wollen Länder wie Niedersachsen und Saarland sich ihrer Verantwortung nicht entziehen und weiterhin an ihren Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung festhalten“.

Die unterzeichnenden 23 Organisationen und nachhaltigen Unternehmen fordern die neue Landesregierung in NRW auf, das Tariftreue- und Vergabegesetz beizubehalten, beim Einkauf mit gutem Beispiel voranzugehen und Kommunen durch die vorgesehenen Einrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Pressemitteilung mit unterzeichnenden Organisationen

CDU, FDP, NRW, Öffentliche Beschaffung, Umweltstandards

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