Geschlechtsspezifische Gewalt gehört zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt.
Rund 35 Prozent aller Frauen über 15 Jahre weltweit – 818 Millionen Frauen – haben unter physischer und/oder sexueller Gewalt zu leiden und zwischen 40 und 50 Prozent von ihnen sind unerwünschten sexuellen Annäherungsversuchen, körperlichen Kontakten oder anderen Formen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt. In geschlechtsspezifischer Gewalt kommen ungleiche Machtbeziehungen zwischen Frauen und Männern zum Ausdruck.
Wie in der Gesellschaft allgemein kann geschlechtsspezifische Gewalt auch am Arbeitsplatz unterschiedliche Formen annehmen:
- tätliche Angriffe, einschließlich Vergewaltigung
- verbale Angriffe und Gewaltandrohungen
- Mobbing
- psychische Gewalt und Einschüchterung
- sexuelle Belästigung
- finanzielle Ausbeutung
FEMNET unterstützt die am 14.02.2018 startende Kampagne für die Unterzeichnung einer ILO-Konvention gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. Die Kampagne läuft bis zum Frauentag am 8. März. Bisher gibt es zwar das 1979 von der UN verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), doch gibt es noch kein internationales Gesetz, das Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz vorschreibt.
Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz ist weltweit verbreitet und besonders spürbar in zahlreichen Produktionsländern unserer Kleidung. Deshalb müssen europäische Unternehmen, die in diesen Ländern produzieren lassen, besonders darauf achten, dass ihre Lieferanten keine Gewalt am Arbeitsplatz dulden. FEMNET hat hierzu Forderungen an die Unternehmen gerichtet, die auf Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan formuliert wurden.
Zur Kampagnenwebseite (englisch)
Beitragsbild: STOP Gender-based violence in the world of work Demo von KSBSI, Indonesien