Wuppertal, 22.2.2019, Die Kampagne für Saubere Kleidung begrüßt, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nun einen Gesetzentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen vorgelegt hat. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Berliner Zukunftsforum „Globalisierung gerecht gestalten – Für nachhaltige Lieferketten“ hat Bundesentwicklungsminister Gerd Müller bekräftigt, dass er „Unternehmen gesetzgeberisch in die Pflicht“ nehmen wird, sollte ihre freiwillige Selbstverpflichtung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht ausreichen.
Gegenwärtig evaluiert die Bundesregierung die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte, der Mindeststandards für Unternehmen formuliert. „Wir fordern seit vielen Jahren Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, weil freiwillige Maßnahmen bisher zu keinem systemischen Fortschritten geführt haben“, so Dietrich Weinbrenner, kirchlicher Beauftragter für nachhaltige Textilien.
Der Gesetzentwurf betrifft Großunternehmen, die in Konflikt- und Hochrisikogebieten oder in einem Hochrisikosektor tätig sind. Hierzu zählt auch die Bekleidungsindustrie. „Der Großteil der Bekleidungsproduktion erfolgt unter enormen Preis- und Zeitdruck. Grundlegende Arbeitsrechte werden massiv verletzt, sei es in Asien, Lateinamerika oder Osteuropa“, so Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero.
Bestimme Kernelemente des Gesetzentwurfs hält die Kampagne für Saubere Kleidung für unverzichtbar: kontinuierliche Risikoanalyse durch die Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, ein Compliance-Beauftragter, ein Beschwerdemechanismus, Schutz von Hinweisgebern, Pflicht zu öffentlicher Berichterstattung und Sanktionen bei Nichtbefolgung.
„Ganz wichtig ist uns, dass sich der Gesetzentwurf auf die gesamte Lieferkette bezieht. Denn überall stoßen wir auf Arbeitsrechtsverletzungen“, sagt Ingeborg Mehser vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt.
Auf dem Zukunftsforum hat Bundesminister Hubertus Heil (BMAS) in einer Grundsatzrede zu „Sozialstandards in globalen Lieferketten“ den Vorstoß des BMZ unterstützt. Die „Kampagne für Saubere Kleidung“ begrüßt diese Positionierung des BMAS und fordert auch die anderen Akteure in Bundesregierung und Parlament auf, eine Einführung gesetzlicher Regelungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen zeitnah zu beschließen.
PRESSEKONTAKT:
Geschäftsführender Ausschuss der Kampagne für Saubere Kleidung:
Pfarrer Dietrich Weinbrenner, Beauftragter für nachhaltige Textilien in der Ev. Kirche von Westfalen und der Vereinten Ev. Mission, Tel: 02302-91 23 46, Mobil: 0163-560 64 06, weinbrenner-d@vemission.org
Maik Pflaum, Referent für Arbeitsrechte der Christlichen Initiative Romero,
Tel: 0911-214 23 45, Mobil: 0151-206 544 30, pflaum@ci-romero.de
Ingeborg Mehser, Referentin beim Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bremen,
Tel: 0421-346 15 23, ingeborg.mehser@kirche-bremen.de