Für die Umsetzung des Übereinkommens in der Praxis sind jetzt Regierungen und Unternehmen gefragt
Zum 100-jährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben die Mitgliedsstaaten Ende Juni 2019 mit überwältigender Mehrheit das neue internationale Übereinkommen Nr. 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet. Dieser gesetzlich bindende internationale Vertrag, der zusätzlich durch eine Empfehlung für die konkrete Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten ergänzt wurde, ist ein historischer Sieg für Arbeitnehmer_innen und ihre Vertretungen:
Die Verabschiedung des Übereinkommens ist vor allem für arbeitende Frauen ein wichtiger Schritt, der endlich eine Schutzlücke für Millionen von Arbeitnehmer_innen schließt, die unter Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz leiden. Dabei berücksichtigen die Konvention und die ergänzende Empfehlung ausdrücklich geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz, die vor allem Frauen und Mädchen betrifft. Die Konvention betont, dass zur Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz auch die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Geschlechterstereotype, Diskriminierung, ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern) angegangen werden müssen. Bisher gab es auf internationaler Ebene kein Gesetz, das als Grundlage für solche Maßnahmen hätte dienen können.
Das verabschiedete Übereinkommen sieht ein breites Spektrum von Abhilfemaßnahmen gegen Gewalt und Belästigung vor, wie etwa Beschwerdemechanismen sowie weitreichende Unterstützungsmaßnahmen für Opfer.
Mit dem Übereinkommen haben die Mitgliedsstaaten nun ein starkes Instrument, die ILO-Konvention Nr. 190 in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung umzusetzen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu verhindern, Arbeitnehmer_innen, insbesondere Frauen, zu schützen sowie Rechtsmittel für die Opfer einzurichten. Dies ist jedoch nur der Anfang. Der nächste Schritt ist die Umsetzung dieses Schutzes in die Praxis. Dazu verabschiedeten die 189 Mitgliedsstaaten der ILO eine Empfehlung als Hilfestellung für die Staaten. Das Übereinkommen tritt 12 Monate, nachdem es zwei Mitgliedsstaaten ratifiziert haben, in Kraft. Für den Ratifizierungsprozess von ILO-Übereinkommen ist in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte dazu: „Vor dem Hintergrund der weltweiten #metoo Debatte hat die ILO jetzt auf UN-Ebene ein wirkungsvolles Instrument geschaffen. Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gehören geächtet und bekämpft. Deutschland bekennt sich dazu und wird eine schnelle Ratifizierung des Übereinkommens in Angriff nehmen.“
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