gericht chennai Chennai, Indien: Gericht beschließt Erhöhung des Mindestlohns um 30% und fordert die Regierung auf, moderne Sklaverei in Fabriken abzuschaffen Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Chennai, Indien: Gericht beschließt Erhöhung des Mindestlohns um 30% und fordert die Regierung auf, moderne Sklaverei in Fabriken abzuschaffen

Ende Juli 2016 hat das Hohe Gericht von Madras gleich zwei wichtige Beschlüsse zum Arbeitsrecht im indischen Bundesstaat Tamil Nadu gefasst. Zum einen wurde das erste Mal seit 12 Jahren der monatliche Mindestlohn für Arbeiter_innen in der Bekleidungsindustrie angehoben – und zwar um 30 Prozent von 67 US-Dollar auf 97. Etwa ein Drittel der gesamten Bekleidungsproduktion Indiens ist in Tamil Nadu angesiedelt und die Millionen von Arbeiter_innen in Tamil Nadu haben seit Jahren mit Löhnen zu kämpfen, die weder den Vorschriften zum Mindestlohn in Indien entsprechen noch ihr Überleben angemessen sichern können. Der jetzige Durchbruch nach einem langen Kampf um gerechte Bezahlung wird jedoch von Seiten der Hersteller und Exporteure boykottiert. Angesichts der Weltmarktpreise sei eine solche Gehaltserhöhung „praktisch unmöglich“ umzusetzen, so die Anwälte der Firmen. Entgegen des erneuten Widerstands seitens der Unternehmen, haben Gewerkschaften und Arbeitsrechtler_innen angekündigt, die Umsetzung des Gerichtsentscheids bei der Regierung des Bundesstaates einzufordern.

Zudem hat das Gericht von Madras einen wichtigen Schritt in Richtung einer Abschaffung des sogenannten Sumangali-Systems eingeleitet: So hat das höchste Gericht des Bundesstaates die Regierung dazu aufgefordert, Maßnahmen gegen die herrschende Praxis von Arbeitslagern in den Spinnereien Tamil Nadus zu ergreifen.

Dazu gehören folgende Empfehlungen: ein Verbot zur Beschäftigung minderjähriger Mädchen, ein Mindestlohn von 150 Rupien pro Tag (dies entspricht derzeit etwa 2 Euro), den Anteil von Praktikantinnen pro Fabrik auf 20% oder weniger reduzieren und die Dauer von Praktika auf ein Jahr oder weniger zu verkürzen, sowie die Pflicht, den Arbeiterinnen Bewegungsfreiheit einzuräumen.

Diese Empfehlungen sind jedoch nicht bindend. Vielmehr hat das Gericht die Regierung aufgefordert, die Empfehlungen zu analysieren und innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme dazu abzugeben. FEMNET e.V. wird gemeinsam mit den Partnerorganisationen vor Ort (z. B. READ) diesen Prozess beobachten, über den weiteren Verlauf berichten und natürlich weiterhin für eine Abschaffung von Sumangali und ähnlichen Formen moderner Sklaverei kämpfen.

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