Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz

Vier Menschen halten Plakate hoch. Sie drehen der Kamera den Rücken zu.

Jahrelang haben die 209 Arbeiter*innen der Royal Knitting-Fabrik in Thailand Kleidung produziert – unter anderem für Marken der deutschen Otto Group. Zu Beginn der Corona-Pandemie, 2020, entließ die Geschäftsleitung der Royal Knitting Factory alle Beschäftigten. Fristlos. Über 90 Prozent von ihnen sind Frauen aus Myanmar.

Seitdem fordern sie den Lohn für geleistete Arbeit und die ihnen gesetzlich zustehende Abfindungen: über 1.000.000 US-Dollar. Fast fünf Jahre nach der Schließung und trotz des Urteils eines thailändischen Gerichts gegen Royal Knitting, warten die ehemaligen Arbeiter*innen noch immer.

Am 19.02.2025 haben die ehemaligen Arbeiter*innen unterstützt von der internationalen Clean Clothes Campaign – eine Beschwerde beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingelegt.

Die Beschwerde argumentiert, dass die Otto Group bislang versäumt hat, Abhilfe zu schaffen im Sinne der Beschäftigten. Das macht deutlich, dass das Unternehmen in diesem Fall seine Menschenrechtsverpflichtungen gemäß dem deutschen Lieferkettengesetz nicht erfüllt hat.

OTTO und der Fall Royal Knitting – Häufig gestellte Fragen

2025 Thailand Royal Knitting OTTO13 Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign GermanyNach Angaben OTTOs bestand bis 2017 eine direkte Vertragsbeziehung mit der Royal Knitting Co. Ltd. Danach unterhielt das Unternehmen  nur noch eine vertragliche Beziehung mit Yamaken Apparel Co. Ltd., der Muttergesellschaft von Royal Knitting, die zumZeitpunkt der Entlassung der Beschwerdeführer*innen 84,5 % der Anteile an Royal Knittinghielt, wobei einer der Geschäftsführer von Yamaken weitere 10 % hielt.

Unabhängig der Frage, wie die Vertragsbeziehungen zwischen den Unternehmen der Yamaken-Gruppe und OTTO gestaltet waren, gibt es übereinstimmende Belege dafür, dass bis zur Schließung der Fabrik im April 2020 in der Royal Knitting Factory Kleidungsstücke für OTTO produziert wurden. Es gibt übereinstimmende Aussagen von Arbeiter*innen der Royal Knitting Fabrik über die Markennamen, für die sie Produkte hergestellt haben. Dabei handelt es sich um Marken, die Teil der Otto Group sind, wie “Sieh An!” und “Ambria (Witt)”. 

Vor der Schließung der Fabrik gelang es einigen Arbeiter*innen zudem, Strick- und Verpackungsanweisungen aus dem Fabrikgelände zu verbringen. Diese Anleitungen zeigen, für welche Marken die Kleidungsstücke produziert wurden und wie die Etiketten und die verschiedenen Teile zusammengefügt werden sollten, um das Kleidungsstück herzustellen. Es gibt eine Vielzahl solcher Dokumente, die sich auf Produkte von Marken der Otto Group beziehen und die zum Zeitpunkt der Werksschließung in der Fabrikhalle vorhanden waren.

Darüber hinaus ereignete sich der Verstoß bei Royal Knitting, einer von Yamaken Apparel vollständig kontrollierten Tochtergesellschaft. Basierend auf den sowohl im deutschen Lieferkettengesetz als auch im thailändischen Arbeitsrecht niedergelegten Grundsätzen ist der Verstoß Yamaken Apparel daher zuzurechnen. Yamaken Apparel war im Jahr 2020 wiederum unmittelbarer Zulieferer OTTOs. OTTO hat wiederholt erklärt, dass keine Unterauftragsvergaben zugelassen wurden. Daher muss davon ausgegangen werden, dass diese Aufträge ohne Wissen OTTOs ausgelagert und dann in das Werk verfrachtet wurden, in dem sie hätten produziert werden sollen.

Es ist allgemein bekannt, dass solche Praktiken der Vergabe von Unteraufträgen vor allem in Südostasien sehr verbreitet sind. Sie sind aus menschenrechtlicher Sicht eine Herausforderung für Unternehmen. Dennoch stellen sie eine Verbindung zur Lieferkette her. Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass im Geschäftsbereich eines unmittelbaren Zulieferers der Otto Group eine Menschenrechtsverletzung stattgefunden hat, die den sachlichen Anwendungsbereich ddes Lieferkettengesetzes eröffnet.

2025 Thailand Royal Knitting OTTO12 Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Seit Anfang 2021 gibt es wiederholt Kommunikation zwischen den Organisationen, die die ehemaligen Beschäftigten unterstützen, und OTTO. Es gab Streitigkeiten über die in diesem Dokument aufgeführten Fragen. Die Position OTTOs ist, dass es keine relevante Lieferbeziehung gab und daher keine Sorgfaltspflichten ausgelöst wurden. OTTO hat gegenüber der Kampagne für Saubere Kleidung nach ersten Veröffentlichungen des Falls mit der Androhung einer Unterlassungsklage reagiert.

Als die internationale CCC Anfang Februar ein Webinar mit der Ankündigung der Beschwerde veröffentlichte, schrieb OTTO, dass die Einladung „falsch und geschäftsschädigend“ sei. Das Unternehmen forderte eine Textänderung und OTTOs Bedenken beim Webinar „angemessene Aufmerksamkeit“ zu schenken, „sonst müssen wir rechtliche Schritte einleiten“.

Solche Drohungen könnten als eigenständige Verletzung der Sorgfaltspflichten angesehen werden. Sie sind aber auch nicht hilfreich, um die Situation aufzuklären. Wir laden OTTO daher erneut zur konstruktiven Zusammenarbeit ein. 

In den Medien erklärte OTTO, dass „[OTTO] trotz unterschiedlicher Auffassungen weiterhin fest entschlossen ist, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um zur Aufklärung der Situation beizutragen„. In scharfem Kontrast zu dieser Rhetorik hat OTTO seit 2021 mehrfach unsere Einladungen zu Verhandlungen und Gesprächen mit den Arbeiter*innen abgelehnt, zuletzt im November 2024. Für uns zeigt dieses mangelnde Engagement für die betroffenen Arbeiter*innen, dass OTTO nicht bereit ist, seinen erklärten Verpflichtungen nachzukommen. 

2025 Thailand Royal Knitting OTTO16 Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign GermanySeit der Veröffentlichung der Einladung zum Webinar und der Pressemitteilung durch die Kampagne für Saubere Kleidung versucht OTTO in den Medien, mit einer falschen Darstellung der Unterlassungserklärung unsere Glaubwürdigkeit zu untergraben.

Die Unterlassungserklärung verweist wie im Folgenden dargestellt jedoch nur auf bestimmte Formulierungen oder Schlussfolgerungen, nicht auf den Inhalt des Falles als Ganzes. Weder die Richtigkeit der Aussagen noch der zugrundeliegende Fall sind jemals Gegenstand eines Gerichtsverfahrens gewesen. 

Nach unserer Pressemitteilung vom 29.05.2024 zu dem Fall der entlassenen Arbeiter*innen der Royal Knitting Factory und den diesbezüglichen Social-Media-Beiträgen erhielten wir die Androhung einer Unterlassungsklage der Anwälte von OTTO. Vorsorglich zogen wir die Pressemitteilung hierauf zurück und führten drei Gespräche mit dem Leiter der CSR Abteilung, Prof. Dr. Tobias Wollermann und Mitarbeitenden. Darin ging es um den Fall und um die von OTTO verlangte Unterlassungserklärung.

Schlussendlich einigten wir uns mit OTTO im Hinblick auf die Pressemitteilung darauf, dass wir drei Äußerungen und einen Eindruck, die aus unserer Sicht Nebenaspekte der sehr umfassenden Pressemitteilung betrafen, nicht wiederholen: Wir hatten überspitzt davon gesprochen, OTTO selbst betreibe Lohndiebstahl. OTTO war aber nicht selbst der Arbeitgeber der Entlassenen. Zudem hatten wir versehentlich und fälschlicherweise geschrieben, OTTO habe öffentlich zugegeben, zum Zeitpunkt der Entlassungen bei Royal Knitting Kleidungsstücke bezogen zu haben und die Royal Knitting Factory produziere bis heute für OTTO. Zuletzt verpflichteten wir uns, nicht den Eindruck zu erwecken, OTTO habe in einer direkten Vertragsbeziehung zu den entlassenen Beschäftigten gestanden und diesen die Löhne direkt geschuldet. 

2025 Thailand Royal Knitting OTTO10 Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany
Der Fall Royal Knitting: OTTO und Lieferkette

Fehler in unseren Formulierungen einzuräumen ist für uns kein Problem. Wir haben kein Interesse daran, falsche Behauptungen zu verbreiten. Uns geht es um die Rechte und das Wohlergehen der entlassenen Arbeiter*innen und deren Familien.

In der Hauptsache der Pressemitteilung blieben und bleiben wir daher bei unseren Aussagen, dass in der Royal Knitting-Fabrik Produkte für die Otto Group hergestellt wurden. Hieraus ergibt sich unserer Meinung nach die Verantwortung OTTOs.

2025 Thailand Royal Knitting OTTO17 Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Die Beschäftigten haben umfangreiche Beweise dafür vorgelegt, dass sie Kleidungsstücke für OTTO-Marken herstellten, obwohl zum Zeitpunkt der Schließung keine direkte Vertragsbeziehung zwischen Royal Knitting  und OTTO bestand. Diese Beweise wurden von OTTO wiederholt uns gegenüber und öffentlich als „unkontrollierbare Dokumente, die überall auftauchen können“, abgetan, dabei jedoch keinerlei Erklärung geliefert, warum die Dokumente gerade in dieser Fabrik aufgetaucht sind. 

Die Arbeiter*innen haben Ausdrucke von Bestell- und Verpackungsanweisungen, die sie 2020, kurz vor ihrer Entlassung, für ihre Arbeit in der Royal Knitting-Fabrik verwendet haben, vorgelegt. Wir haben auch Packlistentabellen, die von einer*m ehemaligen Mitarbeiter*in von Royal Knitting per E-Mail geteilt wurden. 

Ein Beispiel für solche Anweisungen ist unten zu sehen, mit relevanten Informationen wie: WITT, Agent: OTTO; Produktionsdatum: 2. Oktober 2019; Liefertermin: 14. Januar 2020. Dieses Datum wurde später auf den 20. Januar 2020 geändert, wie ebenfalls zu sehen ist. 

Ausschnitt eines Formulars

Sowohl die Bestellung als auch die Verpackungsanweisungen spiegeln die Versandaufträge wider, die OTTO mit der CCC geteilt hat. Alle diese Dokumente enthalten die gleichen Informationen über die Stilnummer, den Artikel, die Stückzahl, das Prüfdatum, das voraussichtliche Versanddatum, die Saison, das Bestelldatum und die Bestellnummer. 

Angesichts der Sorgfaltspflichten OTTOs ist es nicht akzeptabel, dass all diese Beweise von OTTO als „unkontrollierbare Dokumente, die überall auftauchen können“, abgetan werden. Wir interpretieren das als Unterstellung, dass die Behauptungen der Arbeiter*innen und die Beweise erfunden sind.

Die eidesstattlichen Versicherungen (Aussagen der ehemaligen Beschäftigten), dass sie vor der Schließung die Ausdrucke der Bestellformulare und die Etiketten der Marken der Otto in der Royal Knitting-Fabrik benutzt haben, wurden an das BAFA weitergegeben. Diese eidesstattlichen Erklärungen enthalten Namen und die Beschäftigungsdauer der Arbeitnehmer*innen, die Kleidungsetiketten und Bestellungen, die diese im Laufe der Beschäftigung gesehen haben, sowie die genaue Arbeit, die ausgeübt wurde (womit sich der Zugang zu diesen Etiketten und/oder Auftragsinformationen erklärt). Die Arbeiter*innen hatten Zugang zu den Beweisen, da sie sie für ihre Arbeit brauchten. Auf diese Weise hatten die Verpackungsarbeiter*innen Zugriff auf die Packlisten und die Arbeiter*innen, die die Etiketten auf die Kleidungsstücke nähten, hatten Zugriff auf die Etiketten. Wir haben OTTO mehrfach gebeten, in einen direkten Dialog mit den ehemaligen Beschäftigten zu treten, aber OTTO lehnte dieses Angebot ab und bestand stattdessen darauf, dass wir neue Beweise vorlegen müssten.

Mit den Worten der ehemaligen Arbeiter*innen von Royal Knitting: „Wir waren stolz auf unsere Arbeit und haben eine qualitativ hochwertige Produktion bis zum letzten Tag sichergestellt, an dem die Fabrik uns ohne Entgelt entlassen hat. Doch als wir am meisten Unterstützung brauchten, als es an der Zeit war, ihre Verantwortung zu übernehmen, wandten sich sowohl die Fabrikbesitzer als auch OTTO von uns ab. Wir fühlten uns abgewertet. Seit mehr als einem Jahrzehnt widmen wir uns der Herstellung von Qualitätsprodukten für Ihre Marke. Jetzt bitten wir Sie, Verantwortung zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Arbeiter*innen die Vergütung erhalten, die sie zu Recht verdienen. Wir glauben, dass OTTO die Fähigkeit und die Pflicht hat, zur Aufklärung dieser Ungerechtigkeit beizutragen.“

Die Arbeiter*innen stützen ihre Forderung auf das Verbot der Vorenthaltung angemessener Löhne. Das Vorenthalten von Löhnen ist eine anhaltende Menschenrechtsverletzung, die im Gegensatz zu einmaligen Verletzungen steht. Es dauert also so lange, wie die Löhne vorenthalten werden. Diese Art von Rechtsgutsverletzung hört nicht von alleine auf, sondern erst dann, wenn den Arbeiter*innen der geschuldete Lohn gezahlt wird. 

Der Verstoß zieht sich daher über den 01.01.2023 hinaus und findet mithin innerhalb eines Zeitraumes statt, der für das deutsche Lieferkettengesetz relevant ist.

2025 Thailand Royal Knitting OTTO4 Der Fall Royal Knitting: Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem Lieferkettengesetz Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Zur Beantwortung dessen können wir uns fragen, welche Maßnahmen OTTO ergreifen würde, wenn die Yamaken Gruppe gegenüber OTTO eine offene Verbindlichkeit in Höhe einer Million Dollar hätte. In diesem Fall würde  OTTO würde sicherlich über ein nettes Gespräch mit der Yamaken Unternehmensgruppe hinausgehen und ggf. sogar die Zwangsvollstreckung in  ausländische Vermögenswerte einleiten. Dieses Szenario kann  als Leitfrage dienen, um uns vorzustellen, welche Abhilfemaßnahmen in diesem Fall möglich sind. 

Rechtlich gesehen können „angemessene Maßnahmen“ verlangt werden. Die Angemessenheit der Maßnahmen wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren bestimmt, wie z. B. der Größe des Unternehmens, der Fähigkeit zur Einflussnahme auf den verantwortlichen Akteur und zur Behebung des Verstoßes. OTTO hat im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 15 Milliarden Euro erwirtschaftet. Der im vorliegenden Fall ausstehende Betrag beläuft sich auf 0,000058 % dieser Jahreseinnahmen. Das macht deutlich, dass OTTO mehr als gut gerüstet ist, das Problem anzugehen und Verantwortung für das zu übernehmen, was den Arbeiter*innen widerfahren ist, so wie es viele andere Unternehmen getan haben, die sich in ähnlichen Situationen wiedergefunden haben. 

In diesem ganz konkreten Fall fordern wir vom BAFA und damit auch von OTTO, dass ein Abhilfekonzept erstellt und umgesetzt wird. Das Abhilfekonzept muss die relevanten Stakeholder, einschließlich der Arbeiter*innen, einbeziehen. Dabei müssen die vorhandenen geschäftlichen Hebel identifiziert und in vollem Umfang genutzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, fordern wir das BAFA auf, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren  gegen OTTO einzuleiten und ein Bußgeld zu verhängen, das der Schwere des Verstoßes entspricht. 

Diese und weitere FAQs zum Herunterladen: Der Fall Royal Knitting: Häufig gestellte Fragen (PDF)

 

Thailand: Arbeiter*innen warten seit 2020 auf ihren Lohn

Auch wenn die Otto Group den Arbeitnehmer*innen die Löhne nicht direkt schuldet, ist sie nach unserer Auffassung nach dem deutschen Lieferkettengesetz dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen zu ergreifen gegen Arbeitsrechtsverletzungen wie die im zugrunde liegenden Fall.

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„OTTO, hilf uns, unsere Löhne zu erhalten!“

Seit fünf Jahren kämpfen die 209 ehemaligen Arbeiter*innen der Royal Knitting-Fabrik in Thailand um den Lohn, der ihnen gesetzlich zusteht. Jetzt haben sie sich an OTTO gewandt.

Aktuelles zum Fall

Kontakt

Eine Frau blickt in die Kamera. Das Bild ist schwarz-weiß.
Koordinatorin Fallarbeit, Kampagne für Saubere Kleidung

Artemisa Ljarja

Waltraud Waltraud Waidelich Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany
Vorstandsmitglied der Kampagne für Saubere Kleidung

Waltraud Waidelich

Koordinatorin Fallarbeit, Kampagne für Saubere Kleidung

Artemisa Ljarja

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Vorstandsmitglied der Kampagne für Saubere Kleidung

Waltraud Waidelich

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