Verteidigung von Arbeitsrechten mit dem deutschen Lieferkettengesetz: Eine Beschwerde wird von der internationalen Clean Clothes Campaign im Namen von Arbeiter*innen aus Myanmar geführt. Sie haben in der Royal Knitting Factory in Thailand Kleidung für Marken der Otto Group hergestellt.
Seit fast fünf Jahren werden den Arbeiter*innen rechtlich zustehende Löhne und Abfindungen von der Fabrik vorenthalten. OTTO behauptet, während des strittigen Zeitraums keine Geschäftsbeziehung mit dieser Fabrik unterhalten zu haben, und weist die Verantwortung von sich. Auch wenn die Otto Group den Arbeitnehmer*innen diese Löhne nicht direkt schuldet, ist sie nach unserer Auffassung nach dem deutschen Lieferkettengesetz dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen zu ergreifen gegen Arbeitsrechtsverletzungen wie die im zugrunde liegenden Fall.
Während der COVID-19-Pandemie entließ die Royal Knitting Factory in Thailand plötzlich 209 Beschäftigte ohne Vorankündigung und ohne ihnen die ausstehenden Löhne und Abfindungen zu zahlen. Obwohl ein thailändisches Arbeitsgericht den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf ca. 1 Million USD zusprach, haben diese bis heute nichts erhalten.
Die Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz fußt der Clean Clothes Campaign zufolge darauf, dass OTTO es versäumt hat, das von den Arbeiter*innen erlittene Unrecht zu beheben. Mit dieser Beschwerde fordern wir das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf, unseren Hinweisen nachzugehen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Weitere Infos in der Pressemitteilung: Arbeiter*innen in Thailand produzierten Kleidung für Marken der Otto Group – Seit fünf Jahren warten sie auf ihren Lohn
Beitragsbild: © Clean Clothes Campaign Network