Immer wieder sind deutsche Unternehmen entlang ihrer Lieferketten an Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beteiligt. Um das zu verhindern, hatten Bundesentwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil bereits im Dezember versprochen, Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz zu veröffentlichen. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat das Bundeskanzleramt die für heute geplante Veröffentlichung der Eckpunkte verhindert. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert von der Bundesregierung, ihren Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen und endlich den Gesetzgebungsprozess für ein Lieferkettengesetz voranzutreiben.
“Eine Blockade des Lieferkettengesetzes durch das Kanzleramt wäre völlig inakzeptabel. Denn wirtschaftliche Interessen dürfen niemals wichtiger sein als Menschenrechte und Umweltschutz,” sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. “Wir haben bereits mit unserem Rechtsgutachten gezeigt: Ein Lieferkettengesetz ist nicht nur dringend notwendig, sondern machbar – sowohl für den Gesetzgeber, als auch für die deutschen Unternehmen.”
Wirtschaftsminister Altmaier pocht darauf, die zweite Befragungsrunde des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) abzuwarten. In der ersten Befragungsrunde hatten die Unternehmen schlecht abgeschnitten. “Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Zwischenbericht zum NAP-Monitoring hat gezeigt: Weniger als ein Fünftel der Unternehmen, die sich beteiligt haben, kommen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach. Das ist ein verheerendes Ergebnis und zeigt: Freiwillige Maßnahmen reichen nicht aus, um Menschenrechte zu schützen. Daran wird auch eine weitere Umfrage nichts ändern,” sagt Christian Schliemann vom ECCHR. Laut RND teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass gesetzliche Vorschläge derzeit verfrüht seien und erst eine weitere Umfrage zeigen könne, ob ein Gesetz überhaupt notwendig sei.
Im aktuellen Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien dazu verpflichtet, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch deutsche Unternehmen zu überprüfen – und bei Nichteinhaltung per Gesetz einzufordern. Ein solches Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette dafür sorgen, dass Mensch und Umwelt geschützt werden – und Betroffene bei Verletzung dieser Pflichten ihr Recht in Deutschland einklagen können.
“Was in Deutschland verboten ist – zum Beispiel ausbeuterische Kinderarbeit – darf nicht länger bei ausländischen Zulieferern deutscher Unternehmen geduldet werden. Ein Lieferkettengesetz ist überfällig. Die Minister Heil und Müller drängen darauf, dass es in dieser Sache vorangeht. Es ist unverständlich und bedauerlich, dass sie deshalb so viel Gegenwind bekommen,” sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt.
Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Brot für die Welt und ECCHR gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.
Weiterführende Informationen:
- Der Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland findet sich hier: https://tinyurl.com/rljgl4z
Kontakt
- Johannes Heeg, Sprecher „Initiative Lieferkettengesetz”: Tel.: 0151-10611346, E-Mail: presse@lieferkettengesetz.de
- Michelle Trimborn, Pressestelle ECCHR: Tel.: 030-40 10 94 54, E-Mail: presse@ecchr.eu
- Renate Vacker, Pressesprecherin Brot für die Welt: Tel. 030 65211 1833, E-Mail: renate.vacker@brot-fuer-die-welt.de