Myanmars noch junge und schwache Gewerkschaftsbewegung wird unter dem Vorwand von Covid-19 bedroht. Gezielt werden Gewerkschaftsführer*innen und Mitglieder entlassen um so die Arbeit von Arbeitnehmer*innenrechtsbewegungen zu untergraben.
Der Fall Myan Mode
Beteiligte Marken: Inditex (Eigentümer der globalen Marke Zara) und Mango
Am 28. März entließ die Fabrikleitung im Rahmen notwendiger Covid-19-Maßnahmen 571 von 1.270 Beschäftigten – darunter alle 520 Gewerkschaftsmitglieder. Die Arbeiter*innen wurden nur Minuten nach einer umstrittenen Sitzung der Gewerkschaftsführer*innen mit der Unternehmensleitung entlassen. Sie forderten ein Ende der obligatorischen Überstunden, aus Angst vor der Ansteckung mit Covid-19. Die Gewerkschaft der Fabrik Myan Mode war eine der stärksten in der Bekleidungsindustrie des Landes und organisierte schon zuvor einige Streiks zur Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen. So legten z.B. Anfang April 50 weitere Arbeiter*innen aus Solidariät mit ihren entlassenen Kolleg*innen ihre Arbeit nieder. Auch sie wurden von der Unternehmensleitung entlassen.
Am 30. Mai unterzeichneten Gewerkschaft und Unternehmensleitung eine Vereinbarung und 75 entlassene Arbeiter*innen wurden wieder eingestellt. Das ist zwar ein Sieg im Rahmen der Beteiligung der örtlichen Gewerkschaft an den Verhandlungen, aber es ist auch enttäuschend, dass die Marken, insbesondere Inditex, die den größten Einfluss auf die Auftragslage hatten, nicht auf die Wiedereinstellung aller entlassenen Gewerkschaftsmitglieder drängten. Stattdessen werden 545 der entlassenen Gewerkschaftsmitglieder für eine Wiedereinstellung in Betracht gezogen, sobald der Betrieb wieder auf dem Stand von vor Covid-19 ist. Dann aber nur, wenn sie den neuen Anforderungen der Unternehmensleitung entsprechen. Auch hier haben die Marken nichts dafür getan, dass die Gewerkschaften an den Verhandlungen über Maßnahmen beteiligt werden.
Um sicherzustellen, dass die Vereinbarung der Wiedereinstellung bei Myan Mode eingehalten wird, hat sich das Unternehmen immerhin erklärt, mit einer dritten Partei, die weder das Unternehmen noch die Gewerkschaft ist, einen Überwachungsausschuss zu bilden. Der Ausschuss, der in Absprache mit Nichtregierungsorganisationen eingerichtet wurde, wird beurteilen ob die Gesetze und Unternehmensvorschriften bei der Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer*innen eingehalten werden.