INKOTA Protest Menschenrechte Der Koalitionsvertrag - eine Analyse Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Der Koalitionsvertrag – eine Analyse

Die Erwartungen an die selbsternannte „Zukunftskoalition“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP waren und sind groß. Unsere Mitgliedsorganisation INKOTA hat den Koalitionsvertrag unter die Lupe genommen und das Papier aus entwicklungspolitischer und menschenrechtlicher Perspektive analysiert.

Die Verpflichtung der zukünftigen Regierung, ihre Politik konsequent an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu orientieren, und das Versprechen, die nationale und internationale Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad auszurichten, bietet eine gute Grundlage für Reformen hin zu einer dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation.

Den geplanten Kürzungen der Entwicklungsfinanzierung der scheidenden Bundesregierung setzt die Ampel ein klares Bekenntnis entgegen, mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen und für mehr Kohärenz zwischen den beteiligten Ministerien zu sorgen.

Koalitionsvertrag: Menschenrechte als Kompass

Der Bezug auf die Menschenrechte als Orientierung für Politik an vielen Stellen des Koalitionsvertrages lässt hoffen, dass die universellen Menschenrechte wieder stärker zum handlungsleitenden Kompass deutscher Politik werden. Dies drückt sich u.a. aus in der Absicht, die Digitalisierung menschenrechtskonformer zu gestalten, beim Flüchtlingsschutz, einer konsequenteren Rüstungsexportkontrolle sowie in der Aufwertung der*des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung und der Stärkung des UN-Menschenrechtssystems.

Grundsätzlich gilt: Der Koalitionsvertrag enthält viele spannende Ansatzpunkte. Teilweise sind konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Aber an vielen Stellen bleibt der Koalitionsvertrag auch vage und zum Teil reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Als Kampagne für Saubere Kleidung und INKOTA sehen wir das als Auftrag, dranzubleiben und gemeinsam mit Bündnispartnern Druck zu machen. Das Potenzial ist da und wir freuen uns darauf, an der Umsetzung mitzuarbeiten.

Wirtschaft und Menschenrechte

Die Kampagne für Saubere Kleidung und INKOTA engagieren sich seit vielen Jahren für eine gesetzliche Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltsplichten von Unternehmen und konnten zuletzt mit der Verabschiedung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen wichtigen Erfolg verbuchen.

Wir begrüßen daher, dass die neue Bundesregierung sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien „Wirtschaft und Menschenrechte“ einsetzen will. Damit verpflichtet sich die Koalition, in Brüssel für ein Gesetz einzutreten, das über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht. Dazu gehört gemäß den UN-Leitprinzipien, dass Sorgfaltspflichten ohne Abstufungen für die gesamte Wertschöpfungskette festgeschrieben werden müssen. Außerdem sind laut UN-Leitprinzipien die Staaten verpflichtet, Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Abhilfe zu gewähren. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass Betroffene Schadensersatz von Unternehmen einklagen können. Ein EU-Lieferkettengesetz wird daher nur wirksam sein, wenn es eine zivilrechtliche Haftungsregelung umfasst, auf die beim deutschen Gesetz auf Druck der Union verzichtet wurde.

In diesem Sinne ist es auch zu begrüßen, dass die Koalition das deutsche Lieferkettengesetz gegebenenfalls verbessern will. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, dazu zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung der Wirksamkeit des Gesetzes vorzunehmen und dabei auch den Zugang von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen zu Abhilfe und Entschädigung zu untersuchen.

Dies sollte in der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte festgeschrieben werden. Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, menschenrechtliche und ökologische Standards auch im Bereich der öffentlichen Beschaffung verbindlich zu verankern und begrüßen daher auch die Ankündigung, die öffentliche Beschaffung und Vergabe stärker verbindlich nach sozialen und ökologischen Kriterien auszurichten. Positiv ist auch die Unterstützung des von der EU vorgeschlagenen Importverbots von Produkten aus Zwangsarbeit.

Enttäuschend ist allerdings, dass sich auch die neue Bundesregierung nicht zur konstruktiven Mitarbeit im Prozess zu einem verbindlichen UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte bekennt. Es ist aus unserer Sicht überfällig, dass Deutschland diesen Prozess aktiv mitgestaltet und sich für ein entsprechendes Verhandlungsmandat der EU einsetzt.

In der Corona-Krise hat sich die ungerechte Lastenverteilung in globalen Lieferketten auf Kosten der Arbeiter*innen und bäuerlichen Produzent*innen in besonders dramatischer Weise gezeigt. Daher nehmen wir das Versprechen der Ampel-Koalition, sich gemeinsam mit Gewerkschaften, Unternehmen und Zivilgesellschaft für faire und formelle Arbeitsbedingungen sowie existenzsichernde Löhne weltweit einzusetzen, gerne beim Wort. Wir erwarten dabei von der neuen Bundesregierung, dass sie ihr Engagement in Multi-Akteurs-Partnerschaften wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien daran knüpft, dass hier gute Praktiken etabliert werden, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und zu messbaren Verbesserungen für Arbeiter*innen und Bäuer*innen führen.

Zivilgesellschaft und Bildung für nachhaltige Entwicklung

Zivilgesellschaft ist in vielen Ländern ein wichtiger Treiber einer nachhaltigen Entwicklung. Doch ihr Potenzial kann Zivilgesellschaft nur entfalten, wenn sie über ausreichend gesellschaftliche und rechtliche Handlungsspielräume verfügt. Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen weltweit aber immer stärker unter Druck – in vielen Ländern ist ihr Engagement eingeschränkt, Organisationen sind Angriffen, Drohungen und Gewalt ausgesetzt. Es ist daher zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag die stärkere Förderung von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Kirchen vorsieht und die finanzielle Unterstützung von regierungsnahen Akteur*innen in Partnerländern unter anderem an mehr Freiräume für zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Presse in diesen Ländern geknüpft werden soll.

Schließlich begrüßen wir die Stärkung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit der Zivilgesellschaft im Inland und des Nationalen Aktionsplans zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Eine Konsequenz muss sein, das Budget für entwicklungspolitische Bildung und BNE im Bundeshaushalt deutlich zu erhöhen.

Die ausführliche Analyse von INKOTA lesen Sie hier.

Initiative Lieferkettengesetz, Koalitionsvertrag, Lieferkettengesetz

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