Ein junger Mann hält ein lilafarbenes Schild in die Kamera. Darauf steht: "No One Should Die For Fashion"

Bangladesch: Erneut schwere Unfälle in Textilfabriken

Modemarken müssen endlich dem Accord beitreten

Tausende von Näher*innen arbeiten in Bangladesch noch immer an unsicheren Arbeitsplätzen, weil Unternehmen ihre Profite über die Sicherheit ihrer Arbeiter*innen stellen. Darunter die deutschen Marken New Yorker und Willy Maisel.

Nach mehreren schweren Unglücken zwischen 2005 und 2013 (Rana Plaza) entwarfen bangladeschische Gewerkschaften einen Vertrag: das Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch (Accord). Der Accord brachte Arbeiter*innen, die Kleidung für internationale Marken herstellen, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz.

  • Er verpflichtet die unterzeichnenden Unternehmen, mangelhaften Arbeitsschutz zu vermeiden.
  • Im Schadensfall können sie belangt werden.

Menschenrechte vor Profite

Gemeinsam für menschenwürdige Arbeitsbedingungen entlang der globalen Lieferketten!

In Fabriken, die nicht unter den Accord fallen, sind die Beschäftigten weiterhin gefährdet. Zwei Beispiele aus dem Oktober 2025.

Mirpur/Dhaka: 17 Menschen sterben bei Brand

Am 14.10. brannte ein fünfstöckiges Gebäude im Stadtteil Mirpur/Dhaka nieder, weil ein benachbartes Chemielager in Flammen aufging. Im Gebäude waren Druckereien und Bekleidungsherstellung untergebracht, deren Arbeiter*innen im Innern gefangen waren und sich nicht retten konnten. 17 Todesopfer sind zu beklagen.

Fatullah/Dhaka: Schwerverletzte nach Explosion

Am 26.10. erlitten mindestens sechs Beschäftigte schwere Verbrennungen, nachdem es in einem Raum zu Explosionen kam, in dem sich die Gaszähler der benachbarten Textilfabriken M.S. Dyeing, Printing and Finishing Limited und Fair Apparels Limited.

In den Lieferketten der Fabriken im Stadtteil Fatullah können Verbindungen zu internationalen Marken nachgewiesen werden. Zu den europäischen Kund*innen von Fair Apparels Ltd gehören neben polnischen, schwedischen, niederländischen und französischen Marken auch Willy Maisel (Deutschland). Handelsdaten verbinden M.S. Dyeing, Printing and Finishing Ltd mit spanischen, dänischen, italienischen, französischen Marken und mit New Yorker (Deutschland).

Wirtschaft & Menschenrechte: Marken tragen Verantwortung

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichten Marken, ihre Beschäftigten vor tödlichen Gefahren zu schützen. In der Lieferkette der deutschen Marke New Yorker gab es schon 2005 (Einsturz von Spectrum) und 2010 (Brand bei Garib & Garib) zwei schwere Fabrikunfälle. In einer weiteren Zuliefer-Fabrik von New Yorker wurde 2023 ein Gewerkschaftsführer zu Tode geprügelt. Dennoch hat das Unternehmen – wie manche andere europäische Marke – den Accord nicht unterzeichnet und gefährdet so das Leben der Arbeitenden in seiner Lieferkette.

Die Fabrik M.S. Dyeing, Printing and Finishing ist laut Accord als unsicher eingestuft. Offensichtlich haben sich die Marken, die bei dieser Fabrik einkaufen, nicht nur gegen die Unterzeichnung des einzigen Programms entschieden, das die Sicherheit der Arbeiter*innen gewährleistet. Sie haben auch beschlossen, Aufträge zu erteilen, ohne die erforderliche Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

Bangladesch: Behörden müssen Maßnahmen ergreifen

Das Department of Inspection for Factories and Establishments (DIFE) und die Industrial Safety Unit (ISU) sind für die Fabriken zuständig, in denen der Accord nicht gilt.

Sie haben versagt. Obwohl sie vom Accord offiziell darüber informiert wurden, dass die Fabrik M.S. Dyeing, Printing and Knitting aus dem Programm ausgeschlossen worden war, durfte sie weiter produzieren.

Auch der Arbeitgeberverband Bangladesh Garment Manufacturer and Exporter Association (BGMEA), dem die Fabriken in Fatullah angehören, stellte der Fabrik weiterhin die sogenannten „Utility Declarations” (UD) aus. Das ist eine Erklärung, die für den Export jeder Bestellung erforderlich ist.

Zeit zum Handeln! Wir fordern:

  • New Yorker, Willy Maisel und alle anderen Marken, die den Accord noch nicht unterzeichnet haben, müssen dem Abkommen schnellstmöglich beitreten.
  • Der Accord und seine Umsetzung müssen gestärkt werden. Unternehmen, die dem Abkommen beigetreten sind, dürfen nicht in unsicheren Fabriken produzieren lassen. Bei Verstößen müssen sie zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Die Übergangsregierung von Bangladesch und der Accord müssen sicherstellen, dass Fabriken sicher sind. Standardisierte Überwachungsmechanismen müssen gewährleisten, dass Fabriken, die als unsicher gelten, überprüft werden.
  • Die Regierung, nicht die Arbeitgeber, sollen darüber entscheiden, ob Fabriken die UD-Zertifikate (für den Export) erteilt werden.
  • Alle beteiligten Parteien müssen eine vollständige Entschädigung für die Opfer und ihre Familien sicherstellen. Die Arbeiter*innen haben im Rahmen des Pilotprojekts „Employment Injury Scheme” Anspruch auf Entschädigung für Einkommensverluste und medizinische Kosten. Dies steht jedoch in Verbindung mit den Armutslöhnen in der Branche. Um die Familien nicht in bitterer Armut zurückzulassen, ist daher eine zusätzliche Entschädigung für Schmerzen und Leid erforderlich. Diese steht unter anderem im Einklang mit dem Urteil der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs von Bangladesch aus dem Jahr 2016.
Beitragsbild: © Foto:BCWS
Accord, Bangladesch

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