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Asia Floor Wage Alliance zu Corona-Auswirkungen in der asiatischen Kleidungsindustrie

Analyse von Asia Floor Wage Alliance (AWFA) zu den Auswirkungen der Corona Pandemie in der asiatischen Kleidungsindustrie

Die Asia Floor Wage Alliance (AFWA), eine 2007 von asiatischen Arbeitsrechtsorganisationen aus mehreren Ländern gegründete Allianz hat die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Beschäftigten in den Bekleidungsherstellungsländern analysiert. Der Fokus liegt auf Kambodscha, Indien, Indonesien, Myanmar, Pakistan und Sri Lanka.

Dies ist eine Zusammenfassung des ursprünglichen Berichts (PDF-Datei).

Die Auswirkungen der Pandemie auf die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie verdeutlichen die diskriminierenden Muster, die auf soziale Ungleichheiten, Alter, Geschlecht, Religion, Art der Beschäftigung und Lohnniveau zurückgeführt werden können.

Nationale COVID19-Maßnahmen

In Kambodscha und Indonesien wurde ein partieller Shutdown beschlossen. In Indien und Sri Lanka kam es zu vollständigen Lockdowns.

In Ländern mit partiellem Shutdown konnten einige Bekleidungsfabriken offiziell weiter produzieren, wobei staatliche Genehmigung zur Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Schutzanzüge erteilt wurden.

Aktuelle Lage und Veränderungen der globalen Bekleidungsindustrie

Die globale Bekleidungsindustrie leidet derzeit sowohl unter Rohstoffknappheit für die weitere Produktion als auch unter eingeschränkter Nachfrage. Branchenumfragen weisen darauf hin, dass es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu weiteren nachteiligen Auswirkungen kommen wird, denn

  • Unverkaufte Lagerbestände werden zu starken Preissenkungen führen
  • Einige Modemarken sind zahlungsunfähig und haben Konkurs angemeldet
  • Globale Lieferketten könnten sich verändern und die Produktion in die nähere Umgebung verlagern
  • Aufträge von Modeunternehmen sind erheblich zurückgegangen
  • Bestellungen werden storniert und verschoben, wobei der öffentliche Aufschrei bereits Erfolge verzeichnet hat und sich einige Marken verpflichtet haben, zumindest die schon platzierten oder in Produktion sich befindenden Aufträge zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen abzunehmen.

Auswirkungen auf die Beschäftigten

Arbeiter*innen sind unverhältnismäßig stark von dem Einbruch der Produktion betroffen:

  • Kosten für Lebensmittel, Miete, Schuldentilgung und Schulgebühren für Kinder sind kaum mehr aufzubringen
  • Auf Grund der bereits vorher viel zu geringen Löhne, verfügen sie über keine Ersparnisse und sind gezwungen, sich zu schlechten Konditionen zu verschulden
  • Gewerkschaften befürchten, dass die COVID 19-Krise zu einem Anstieg der Kinderarbeit, Zwangsarbeit und des Menschenhandels führen wird.

Löhne werden nicht oder gekürzt gezahlt

Vollständige Löhne wurden nur selten gezahlt. Wenn, dann galt dies nur für fest angestellte Arbeiter*innen, die Mehrheit der Beschäftigten (wie Tagelöhner*innen oder Vertragsarbeiter*innen) wurden jedoch davon ausgeschlossen. In Indonesien und Kambodscha, gab es Beispiele von Fabriken, die bei weiter laufender Produktion Löhne für März und April gezahlt haben.

Die meist verbreitete Praktik war das Zahlen von einem Anteil des gesetzlichen Mindestlohns. Der Mindestlohn selber reichte ja schon nicht, mit dem Wegfall von Überstundengeldern und Boni ist ein reduzierter Mindestlohn zu niedrig, um damit eine Familie zu ernähren.

Es kam auch zu Nicht-Zahlung von Löhnen. Gründe dafür waren Fabrikschließungen oder wenn es sich um Tagelöhner*innen oder Wanderarbeiter*innen handelte.

Die Zahlung einer Festtagsprämie ist in vielen Ländern während des Ramadans eine regelmäßige Praxis, wurde aber dieses Jahr oft nicht ausgezahlt.

Entlassungen

Laut AFWA Bericht gab es Entlassungen von Millionen von Textilarbeiter*innen in ganz Asien – konkrete Zahlen pro Land sind schwierig zu ermitteln, aber es wird u. a. von fast 110.000 in Kambodscha und 1 Million in Bangladesch berichtet.

Entlassungen und Beurlaubungen lassen sich nach folgenden Kriterien unterteilen:

  • Art des Vertrages
    Auszubildende, Tagelöhner, Vertragsarbeiter*innen und Heimarbeiter*innen werden zumeist als Erste entlassen.
  • Wohnort
    Arbeiter*innen, die in der Nähe der Fabriken wohnen, werden zuerst zur Arbeit zurückgerufen.
    Öffentliche Verkehrsmittel und Fabrikbusse sind noch nicht vollständig in Betrieb genommen, sodass weiter entfernt wohnende Arbeiter*innen Schwierigkeiten haben zur Arbeit zu erscheinen.
  • Alter
    Ältere Menschen werden auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert, da sie als Hochrisikogruppe für den Corona-Virus stigmatisiert sind.
    Junge Mädchen, die derzeit nicht zur Schule gehen können, werden zur Unterstützung der in Not geratenen Familien als Arbeitskraft in Fabriken und Spinnereien gesendet. Einerseits verdienen sie Lohn für die Familie, andererseits sind sie in den Wohnheimen der Fabriken aus Sicht der Eltern „sicher“ untergebracht. Sie sind aber der Ausbeutung am stärksten ausgesetzt und werden wahrscheinlich nicht wieder zur Schule gehen, wenn sie erst einmal die Arbeit in den Fabriken begonnen haben.
  • Geschlecht
    Unterstützungen für Mütter, wie der Betrieb von Kinderkrippen in Fabriken, wurden vorübergehend eingestellt. Viele arbeitende Mütter sind daher nicht in der Lage an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft
    Die Pandemie wird als Ausrede benutzt, um Gewerkschaften zu zerschlagen. Entlassene Arbeiter*innen waren oft Mitglieder von Gewerkschaften oder hatten sich zuvor an Protesten beteiligt, wie bspw. in Rangoon, Myanmar oder Kambodscha.
  • Lohn
    Die Gewerkschaft in Indonesien beobachtete, dass Fabriken in Gegenden mit hohen Lohnniveaus – zum Beispiel in Jakarta – im Vergleich zu Fabriken in Gegenden, in denen die Arbeitskräfte billiger sind, zuerst geschlossen wurden.
  • Religion
    Für Indien wurde berichtet, dass es in einer Fabrik in Gurgaon einen Fall gab, in dem mindestens 50 muslimische Arbeiter*innen entlassen, jedoch hinduistische Arbeiter*innen wiedereingestellt wurden.

Ernährungssicherheit

Die Verpflegung der Arbeiter*innen ist höchst prekär. Nicht und unterbezahlte Arbeiter*innen können sich keine Lebensmittel leisten. In Indien können Wanderarbeiter*innen keine staatliche Unterstützung erhalten, da sie nicht als Einwohner*innen in den Arbeitsorten registriert sind. Dort, wo Lebensmittelrationen verteilt werden, sind sie in Bezug auf Quantität und Qualität unzureichend und werden in der Folge zu Unterernährung und Mangelernährung führen.

Hygienemaßnahmen in Fabriken

Arbeiter*innen sind in der Zwickmühle. Sie müssen und wollen arbeiten, um zu überleben, aber sie haben auch Sorge dabei am Virus zu erkranken.

Es zeigt sich, dass präventive Maßnahmen wie Mindestabstand und Hygieneregeln in den Fabriken mehr schlecht als recht berücksichtigt werden und in den Gemeinschaftsunterkünften meist gar nicht umgesetzt werden können.

Unterstützung von Arbeiter*innen

Einige Staaten haben bestimmte Programme zur Einkommensunterstützung für Arbeitnehmer*innen angekündigt. Es zeigt sich allerdings, dass die vorgesehenen Maßnahmen oft nicht bei den Bedürftigsten ankommen und die Mittel zudem nicht ausreichen. Staatliche Unterstützung wurde in Kambodscha, Indien, Indonesien, Myanmar und Sri Lanka beschlossen. Die Bekleidungsindustrie hat teilweise auch reagiert, und in einigen Fällen Lebensmittel oder kleine Geldbeträge zur Verfügung gestellt.  Die Zivilgesellschaft unterstützt bei der Verteilung von Nahrungsmitteln.

Schlussbemerkungen und Forderungen

Die COVID 19-Pandemie hat eine beispiellose Krise in der globalen Bekleidungsindustrie ausgelöst. Am härtesten trifft diese Krise die Schwächsten in den globalen Lieferketten, nämlich Tagelöhner, Vertragsarbeiter*innen und Heimarbeiter*innen.

Aussetzen von Lohnzahlungen, Entlassungen und Untergrabung der Arbeitsrechte (durch Schwächung der Gewerkschaften und Aussetzung von Arbeitsgesetzen) sind die Folge.

Die AFWA fordert, dass der Einkommensverlust der Arbeitnehmer*innen durch einen einmaligen Beitrag eines Unternehmens in einen Hilfsfonds (Supply-Chain Relief Contribution – SRC) von zwei Prozent seines Umsatzwertes im letzten Jahr gemildert werden soll. Die Summe soll vom Unternehmen an seinen Zulieferer gezahlt werden, der die Mittel direkt an die Beschäftigten auszahlen muss.

Langfristig muss eine Zahlung eines angemessenen Preises an den Zulieferer gewährleistet werden, damit dieser existenzsichernde Löhne Abgaben in ein soziales Sicherheitssystem zahlen kann.

 

Beitragsbild: Central Cambodia
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