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Covid-19: Arbeiter*innen brauchen Sicherheit der Bekleidungsfirmen

Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie brauchen Sicherheit der Bekleidungsfirmen, dass sie in dieser Krise bezahlt werden. 

Aufgrund der strukturellen Ungleichheiten in den globalen Bekleidungslieferketten gehören Textilarbeiter*innen zu den wirtschaftlich am stärksten gefährdeten Gruppen in der COVID-19-Krise. In einem heute von Arbeitsrechtsorganisationen und Gewerkschaften veröffentlichten Aufruf werden Bekleidungsunternehmen aufgefordert, zu garantieren, dass alle Beschäftigten in ihrer Lieferkette ihre gesetzlich vorgeschriebenen oder regulären Löhne und Leistungen erhalten, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Durch die Stornierung von Aufträgen, die Verzögerung der Platzierung neuer Aufträge oder die erzwungene Gewährung von Rabatten auf bereits produzierte Waren haben die Bekleidungsunternehmen eine Situation geschaffen, in der die Fabriken nicht in der Lage sind, die Beschäftigten pünktlich oder überhaupt zu bezahlen. Nach dem jüngsten öffentlichen Aufschrei haben sich eine Reihe von Unternehmen verpflichtet, alle vor dem Ausbruch der Pandemie erteilten Aufträge zu bezahlen. Aber das reicht nicht aus.

Arbeitsrechtsorganisationen und Gewerkschaften fordern von den Bekleidungsunternehmen, öffentlich zu versichern, dass alle Beschäftigten in der Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Logistikbranche in ihrer Lieferkette, die zu Beginn der COVID-19-Krise beschäftigt waren, ihre gesetzlich vorgeschriebenen oder regulären Löhne und Gehälter und Leistungen erhalten, gegebenenfalls einschließlich Lohnnachzahlungen oder Abfindungen. Darüber hinaus fordern diese Organisationen die Unternehmen nachdrücklich auf, die Zahlung eines Preisaufschlags für künftige Aufträge in einen Garantiefonds zu sichern, der zur Unterstützung eines stärkeren sozialen Schutzes der Beschäftigten vorgesehen ist.

Unternehmen haben die Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu verhindern, zu mindern und zu beheben. Indem sie dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer*innen den ihnen zustehenden Lohn erhalten, erfüllen die Unternehmen einen Teil ihrer Sorgfaltspflichten, zu denen auch die Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Behandlung der Arbeitnehmer*innen, sozialer Schutz und sichere Arbeitsbedingungen gehören, die die Arbeitnehmer*innen keiner Infektion oder anderen Gesundheitsrisiken aussetzen.

Die Organisationen im Netzwerk der Clean Clothes Campaign werden damit beginnen, Bekleidungsfirmen mit diesen Forderungen direkt sowie durch eine bevorstehende Kampagne zu erreichen.

Die Unternehmen verpflichten sich zur Lohnzusicherung, indem sie die folgende Erklärung veröffentlichen:

[Bekleidungsunternehmen X] versichert hiermit öffentlich, dass alle Beschäftigten in der Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Logistikbranche in unserer Lieferkette, die zu Beginn der Covid-19-Krise beschäftigt waren, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus ihre gesetzlich vorgeschriebenen oder regulären Löhne und Leistungen erhalten, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dazu gehören Lohnrückstände (Lohnnachzahlungen) und gegebenenfalls ausgehandelte Abfindungen.

Wir werden Mittel in ausreichender Höhe bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer*innen in Verbindung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen, die den Arbeitnehmer*innen von Arbeitgeber*innen, lokalen Regierungen und internationalen Institutionen zur Verfügung gestellt werden, über ein Einkommen verfügen, das dem entspricht, was sie vor der Krise erhalten haben. Auf diese Weise stellen wir den Arbeitnehmer*innen dringend benötigte Soforthilfe zur Verfügung und nehmen unsere Verantwortung wahr, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Lieferketten zu verhindern und zu mildern und für die Beseitigung von Schäden zu sorgen bzw. an deren Behebung mitzuwirken.

In Zukunft werden wir einen stärkeren Sozialschutz für die Beschäftigten befürworten, indem wir uns zu einem Preisaufschlag für künftige Aufträge verpflichten, der in einen Garantiefonds einzuzahlen ist, der für Abfindungen und ausstehende Löhne in Fällen reserviert ist, in denen die Arbeitgeber*innen in unserer Lieferkette zahlungsunfähig geworden sind oder anderweitig Beschäftigte entlassen haben, und zwar durch die Unterzeichnung einer rechtskräftigen Vereinbarung mit den Textilarbeitsgewerkschaften im Einklang mit der ILO-Empfehlung 202, dem Übereinkommen 95 und dem Übereinkommen 76.

Hintergrund

Seit Beginn dieser Pandemie, als die Versorgung mit Rohstoffen aus China zusammenbrach, haben die Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie wirtschaftlich gelitten, wobei die Arbeiter*innen in Asien mit Fabrikschließungen und der Nichtzahlung von Löhnen und Abfindungen zu kämpfen hatten. Seit März, als viele Länder nationale Schließungen einleiteten, um das Virus einzudämmen, haben Textilarbeiter*innen unter unsicheren Bedingungen gearbeitet, ihre Löhne nicht ausgezahlt bekommen und (diskriminierende) Entlassungen oder Kürzungen erleiden müssen, da Bekleidungsmarken plötzlich ihre Bestellungen stornierten oder sich weigerten, den vereinbarten Preis für Aufträge zu zahlen. Armutslöhne sind in der gesamten Industrie vorherrschend, und für Textilarbeiter*innen bedeutet eine verspätete Bezahlung, dass sie nicht genügend Geld haben, um Lebensmittel zu kaufen. In Bangladesch hatten Tausende von Arbeiter*innen seit April kaum eine andere Wahl, als in Massenprotesten auf die Straße zu gehen und zunächst ihren Märzlohn, dann ihren Aprillohn und in jüngster Zeit ihre gesetzlich festgelegten Prämien für Eid zu fordern..

Bekleidungsfirmen profitieren seit Jahrzehnten von Niedriglohnarbeit – die im Allgemeinen nur ein Drittel des existenzsichernden Lohns ausmacht – in Ländern mit wenig Sozialschutz und lockeren Arbeitsgesetzen. Dadurch konnten sie Gewinne erwirtschaften, die die tiefen Taschen der milliardenschweren Firmeninhaber und Aktionäre füllten. Durch das bewusste Eingehen des Risikos, Gewinne auf dem Niedriglohn-System aufzubauen, das die Einrichtung von Sozialschutzmechanismen nicht zuließ oder den Arbeitnehmer*innen nicht genug zum Sparen zahlte, müssen diese Unternehmen nun die Konsequenzen tragen und den Arbeitnehmer*innen das zahlen, was ihnen zusteht.

Gewerkschaften in ganz Asien haben einen quantifizierbaren Beitrag zur Entlastung der Lieferkette (Supply-Chain Relief Contribution, SRC) gefordert, der von den Marken an die Beschäftigten in ihren spezifischen Lieferketten zu zahlen ist. Darüber hinaus haben Unternehmen, globale Gewerkschaftsföderationen und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) einen Aufruf zum Handeln in der Bekleidungsindustrie gestartet, um über internationale Finanzinstitutionen und Geberländer Mittel zu beschaffen. Die heute gestartete Lohnsicherung baut auf diesen Initiativen auf und soll die Lücke zwischen den durch diese bestehenden Programme aufgebrachten Geldern und der Lohnsumme, die den Beschäftigten in den Bekleidungslieferketten geschuldet wird, schließen.

 

Beitragsbild: Arbeiter*innen in einer Bekleidungsfabrik in Bangladesch  - Foto: Nora Brønseth

 

Coronakrise, Covid-19, Lohn zum Leben

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