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Textilbündnis: Berichte überzeugen nur teilweise

von Sabine Ferenschild

Bis Anfang Dezember haben 38 von 55 berichtspflichtigen Mitgliedsunternehmen des Textilbündnisses im Rahmen eines verbindlichen Berichterstattungsprozesses ihre Berichte zur Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten veröffentlicht. Darin stellen sie u.a. ihr Risiko für Zwangsarbeit in ihrer eigenen Wertschöpfungskette dar und formulieren ausgehend von dieser Analyse Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Risikos. Dass es diese unternehmensindividuelle, öffentliche Berichterstattung gibt, ist zum einen ein großer Pluspunkt des Textilbündnisses. Interessierte Expert*innen, aber auch die breite Öffentlichkeit, können nun nachlesen, was die einzelnen Unternehmen zur Erreichung der ökologischen und sozialen Ziele des Bündnisses beitragen bzw. beitragen wollen. Leider zeigt die diesjährige Berichterstattung aber zum anderen auch sehr deutlich die Lücken und Schwächen auf, die die Unternehmen im Umgang mit ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten haben.

Zwangsarbeit gehört zu den Menschenrechtsverletzungen, die in der textilen Kette in vielen Produktionsländern ein erhebliches Risiko darstellen – und dies nicht nur in der tieferen Lieferkette wie zum Beispiel dem Baumwollanbau, sondern auch in der Konfektionierung. Ob staatlich verordnete Zwangsarbeit in China (pdf), Schuldknechtschaft und das Sumangali-System (camp labour) in Indien oder der Umgang mit Arbeitsmigrant*innen in/aus Thailand – Zwangsarbeit hat viele Gesichter. Sie zu identifizieren und zu bekämpfen ist nicht immer leicht. Deshalb ist es als Unternehmen wichtig, konkret in die eigenen Lieferketten zu schauen, um zu identifizieren, ob man Zwangsarbeit ausschließen kann – und dann im Sinne einer Null-Toleranz-Politik, die es gegenüber gravierenden Menschenrechtsverletzungen geben muss, Ziele und Maßnahmen zur Eliminierung von Zwangsarbeit zu formulieren.

Risikobeschreibung in Teilen positiv

Den konkreten Blick in die eigene Lieferkette leisten etliche der Berichte, dies ist positiv hervorzuheben. Die Risikobeschreibungen sind in diesen Fällen (für das knappe Berichtsformat) recht differenziert und gehen sowohl auf länderspezifische Risiken als auch auf die Risiken in der eigenen Wertschöpfungskette ein. So beschreibt zum Beispiel die Jako AG, dass in den Produktionsländern der eigenen Lieferkette Zwangsarbeit bei den Uigur*innen in China, bei Frauen in Indien, bei syrischen Flüchtlingen in der Türkei und bei unterdrückten Volksgruppen in Myanmar vorkommt. Bei den direkten Geschäftspartnern (Tier 1) wird das Risiko zwar als gering eingestuft (ohne dass dies begründet wird), auf den davor liegenden Verarbeitungsstufen „aufgrund fehlender Vorgaben bzw. lückenhafter Überwachungsprozesse“ aber als erhöht. Andere Unternehmen, wie zum Beispiel Lidl oder Adidas, haben den Berichtserstattungsprozess anscheinend nicht so ernst genommen: Lidl zählt lediglich für fünf seiner Lieferländer auf, ob dort ein Risiko für Kinder- oder Zwangsarbeit besteht, ohne genauer darauf einzugehen oder sich auf die eigene Lieferkette zu beziehen. Adidas weist immerhin darauf hin, dass das Unternehmen höhere Risiken in der tieferen Lieferkette, insbesondere in der Baumwollbeschaffung, sieht. Außerdem habe das Unternehmen besonders riskante Herkunftsregionen wie Usbekistan und Nord-Korea ausgeschlossen und beschaffe ansonsten zu 100% Baumwolle der Better Cotton Initiative (BCI) und vermeide so Kinder- und Zwangsarbeit (ohne zu erwähnen, dass es sich hierbei um ein System der Massenbilanzierung handelt, die BCI-Baumwolle also nicht physisch in dem Adidas-Produkt enthalten sein muss).

Zielformulierung schwach

Kaum einer der bisher veröffentlichten 38 Berichte entwickelt aus der Risikobeschreibung aber Ziele und Maßnahmen, die eine Null-Toleranz-Politik gegenüber dem Risiko umfassend umsetzen. (Ob die von relevanten Unternehmen wie H&M, Primark, REWE oder Puma noch ausstehenden Berichte dies besser machen werden, kann hier (noch) nicht beantwortet werden.) Das Unternehmen Gebr. Heinemann will seinen Tier 1- und Tier 2- Lieferanten bis 2023 den Einsatz von Zwangsarbeit verbieten und dies durch einen Verhaltenskodex erreichen – warum erst jetzt, nach vielen Jahren der Mitgliedschaft im Textilbündnis, und warum erst bis 2023? Lidl erkennt zwar ein Risiko für Zwangsarbeit in seinen Beschaffungsländern China, Indien und Myanmar, formuliert als Ziel aber lediglich, seine direkten Geschäftspartner in Hochrisikoländern bis Ende 2022 für dieses Risiko „sensibilieren“ zu wollen, was durch vertragliche Vereinbarung und die Entwicklung einer Strategie im Umgang mit Zwangsarbeit umgesetzt werden solle. Adidas formuliert keine Ziele in diesem Bereich, sondern verweist auf seine Anti-Slavery-Policy (pdf). Kik erkennt zwar Risiken in seiner eigenen Lieferkette u.a. in China („Die jüngsten Entwicklungen zeigen deutliche Hinweise auf staatlich verordnete Zwangsarbeit gegen die ethnische Minderheit der Uiguren in China in der Region Xinjiang, aber auch in ganz China. Der Textilsektor ist bedroht. Wir sehen das Risiko auch in unserer Lieferkette.“). Das aus dieser Risikoanalyse formulierte Ziel, die Nachverfolgbarkeit der eigenen Lieferkette zu stärken, bleibt trotz richtiger Ausrichtung aber zu allgemein, und die dazugehörende Maßnahme (Mitarbeit in der Ad hoc Gruppe Xinjiang des Textilbündnisses) wird nichts an dem faktischen Risiko ändern.

Doppelte Problematik der Berichte

Ein Blick auf die Gemeinsamkeiten der Berichte kann helfen, sich nicht zu sehr in Einzelbeispielen zu verlieren. Dabei lassen sich zwei Grundzüge feststellen:

  1. Viele Unternehmen stufen ihr Risiko für Zwangsarbeit als gering ein; wenn sie ein Risiko erkennen, dann in der tieferen Lieferkette, insbesondere im Baumwollanbau.
  2. Die Berufung auf Zertifikate bzw. Nachhaltigkeitsstandards ist das beliebteste Mittel, um zu belegen, dass man das Risiko von Zwangsarbeit minimiert hat.

Während ersteres zwar Risiken bei direkten Zulieferern, meist Bekleidungsunternehmen, vernachlässigt, ist dies doch als ein erster Schritt im Sinne von „Wir beginnen mit den größten Risiken“ akzeptabel. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist der Bericht der Firma Kettelhack, die das Risiko von Zwangsarbeit bei Baumwolle unbekannter Herkunft als hoch einschätzt. Kettelhack versucht bereits, über Fairtrade-Zertifikate dieses Risiko zu minimieren. Da dieser Anteil bisher aber sehr gering ist, hat das Unternehmen sich zum Ziel gesetzt „Verringerung des Risikos von Kinder- und Zwangsarbeit in der Baumwollproduktion durch die systematische Steigerung der Transparenz zum Baumwollursprung. Der Baumwollursprung (auf Länderebene) soll bei 40 % des Volumens bis 2023 bekannt sein.“ Natürlich könnte man fragen, ob eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Zwangsarbeit nicht bedeuten müsste, ein 100%-Ziel zu formulieren. Doch lässt sich auch das 40%-Ziel als ambitioniert bezeichnen.

Der zweite Grundzug, die Berufung auf Zertifikate zur Minimierung oder Vermeidung des Risikos, ist allerdings als große Schwäche der Berichte einzuordnen. Solche Verweise á la „Ich habe ein Zertifikat, ergo kein Risiko oder alles zur Risikominimierung getan, was möglich ist“ greifen eindeutig zu kurz. Das kann am Beispiel verdeutlicht werden: Der Global Organic Textile Standard (GOTS) enthält als ein Kriterium das Verbot von Zwangsarbeit. Unternehmen, die GOTS-zertifizierte Produkte vertreiben, geben in ihren Berichten nun an, dass sie kein Risiko von Zwangsarbeit in ihrer Wertschöpfungskette (bzw. dieses Risiko durch das GOTS-Zertifikat minimiert) haben. So erklärt zum Beispiel die Lanius AG, dass sie durch GOTS-, Fair Wear Foundation und SA 8000-Audits Kinder und Zwangsarbeit ausgeschlossen haben. („Wir achten (…) in unserer gesamten Lieferkette (…) darauf, dass bei unseren Tier-1 Lieferanten GOTS und/oder Fair Wear Auditierungen sowie SA 800 Zertifikate vorliegen, welche jegliche Form der Kinder- und Zwangsarbeit verbieten und dies durch externe Kontrollen sicherstellen.“). Da die meisten Unternehmen aber nur relativ geringe Anteile ihrer Produkte mit GOTS-Zertifikat oder vergleichbaren Sozialzertifikaten einkaufen (die Lanius AG gehört nicht dazu, wohl aber Unternehmen wie Aldi oder C&A), gilt für die Mehrheit ihres Sortiments, dass sie keine Risikominimierung vorgenommen haben.

Wie glaubwürdig sind die Zertifikate beim Risiko Zwangsarbeit?

Das Problem geht aber noch tiefer. Ein großer Teil der nachhaltigen Baumwolle – und insbesondere der Bio-Baumwolle – auf dem Weltmarkt stammt aus der chinesischen Autonomen Region Xinjiang. Und dort herrscht ein System staatlich verordneter Zwangsarbeit, die im Baumwollsektor, aber auch in der Textilindustrie und anderen Wirtschaftssektoren, ein erhebliches Risiko darstellt. Da in Xinjiang fast 100 % der chinesischen Bio-Baumwolle angebaut und chinaweit verarbeitet wird, um dann auch in globalen Textillieferketten zu landen, ist auch für Bio-Baumwolle aus China das Risiko extrem groß, unter Einsatz von Zwangsarbeit produziert worden zu sein. Alle Unternehmen, die Bio-Baumwolle aus China verarbeiten, haben trotz des Bio-Zertifikats das Risiko von Zwangsarbeit. Da ein Bio-Zertifikat grundsätzlich nur eine Aussage über die ökologischen Standards trifft, kann mit der Vorlage eines Bio-Zertifikats nicht das Risiko von Zwangsarbeit als minimiert angesehen werden. Anders ist das bei Nachhaltigkeitsstandards, die zusätzliche soziale Kriterien enthalten, wie zum Beispiel dem GOTS-Standard. Trotz des großen Risikos von Zwangsarbeit bei Bio-Baumwolle aus Xinjiang akzeptiert es der GOTS-Standard, dass Baumwollbetriebe, die in Xinjiang liegen, oder Betriebe, die Baumwolle aus Xinjiang verarbeiten, nach dem GOTS-Standard zertifiziert werden (pdf). Solange die Zertifizierungsunternehmen in Xinjiang Betriebe auditieren, sieht der Standard für sich keine politische Verantwortung. Dies ist eine völlig unverständliche Einstellung und einfach nicht akzeptabel. Ein Nachhaltigkeitsstandard darf, wenn in einer Region ein gravierendes, flächendeckendes Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht, keine Zertifizierung von Betrieben in dieser Region mehr anerkennen. Solange ein Nachhaltigkeitsstandard dies nicht tut, reicht für Mitgliedsunternehmen des Textilbündnisses eine Berufung auf diesen Standard nicht aus. Sie müssen erklären, warum sie in einer Region flächendeckender Unterdrückung und Zwangsarbeit dennoch kein Risiko für Zwangsarbeit sehen (was nicht plausibel gelingen dürfte) – oder sich völlig aus dieser Region zurückziehen. Genau dieser Schritt fehlt aber bei den meisten Unternehmen, die nun ihre Berichte vorgelegt haben.

Insofern sind die Berichte enttäuschend. Letztendlich werden Unternehmen nur dann alle Risiken ausschließen können, wenn sie ihre vollständigen Lieferketten bis zum Baumwollfeld kennen und überprüfen. Eben dies fordert auch die OECD-Richtlinien zur Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte für den Agrarsektor sowie für den Textil-, Bekleidungs- und Schuhsektor. Der Weg dahin ist weit. Zugleich muss sich die Textil und Bekleidungsindustrie jedoch die Frage gefallen lassen, warum sie auch nach Jahrzehnten der Diskussion über Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten eben diese Transparenz noch nicht geschaffen hat.

adidas, C&A, China, Fair Wear Foundation, Lidl, Sumangali, Thailand, Uigur*innen, Zwangsarbeit

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