Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft getreten. Aus Sicht von NGOs ist es ein guter Start, aber wir sind noch nicht am Ziel. Auf EU-Ebene liegt seit Februar 2022 der Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Sorgfaltspflichtengesetz vor und Anfang Dezember 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf ihre vorläufige Position im Rat geeinigt.
Derzeit bereitet der federführende Rechtsausschuss die Position des EU-Parlaments vor. Immer wieder kommt es zu der Frage, ob Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) und Zertifizierungen als Nachweis zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen eine Rolle spielen sollten und wenn ja, welche? Für die einen soll die Mitgliedschaft in einer MSI oder die Vorlage einer Zertifizierung bereits Beleg dafür sein, dass das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten einhalte. Andere erhoffen sich durch die Mitgliedschaft in MSI oder das Verwenden von anerkannten Zertifizierungen, dass Unternehmen für leichte Fahrlässigkeit nicht mehr zur Haftung gezogen werden können.
Gefährliche Schlupflöcher
All diese diskutierten Rollen für MSI und Zertifizierungen halten die hier unterzeichnenden NGOs für gefährliche Schlupflöcher zum Nachteil von Mensch und Umwelt, die es zu verhindern gilt.
Dieses kurze Papier stellt die wichtigsten Argumente zusammen, die gegen diese Schlupflöcher (safe harbour) sprechen.
Beitragsbild: ©Annie Spratt