Unternehmen tragen Verantwortung für Menschenrechte
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Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde Ende 2016 von der Bundesregierung verabschiedet. Das Ergebnis enttäuschte. Zwar setzte die deutsche Regierung
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Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde Ende 2016 von der Bundesregierung verabschiedet. Das Ergebnis enttäuschte.
Zwar setzte die deutsche Regierung darin eine Zielmarke: Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen – aber es gibt keine verbindlichen Regelungen für Unternehmen wie z. B. in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden, wo Gesetze mit Menschenrechtsvorgaben für Auslandsgeschäfte von Unternehmen verabschiedet wurden. Wieder einmal beschränkt sich die Bundesregierung auf freiwillige Selbstverpflichtungen für Unternehmen.
Auf der Veranstaltung im März wird analysiert, wie verschiedene Länder die UN-Leitprinzipien umgesetzt haben. Vertreter*innen von Unternehmen werden ihre Perspektive auf den deutschen NAP deutlich machen und darlegen, wie sie ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Das ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) wird seine Erfahrungen mit transnationalen Menschenrechtsklagen einbringen und Empfehlungen für die Politik vorstellen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser Debatte zu beteiligen.
Tagungsgebühr: € 20 (inklusive Mittagessen)
Anmeldung bis zum 15. März 2018 bei Gabriele Huckenbeck, gabriele.huckenbeck@kircheundgesellschaft.de, Tel.: 02304 / 755-324
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung
Informationen:
Birgit Weinbrenner
Evangelische Akademie Villigst
Tel.: 02304 / 755-322
birgit.weinbrenner@kircheundgesellschaft.de
Dietrich Weinbrenner
Vereinte Evangelische Mission und Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung der EKvW
Tel.: 02302 / 912346
weinbrenner-d@vemission.org
Das Programm
10.30 Uhr = Ankommen, Kaffee / Tee
11.00 Uhr = Begrüßung und Einführung in den Studientag
11.15 Uhr Der deutsche NAP im internationalen Kontext – Wie können Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden? Erfahrungen aus transnationalen Menschenrechtsklagen und Empfehlungen für die Politik mit Dr. Miriam Saage-Maaß, ECCHR, Berlin
12.00 Uhr Die unternehmerische Perspektive auf den deutschen NAP – Wie kommen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nach? mit Britta Schrage-Oliva, KiK, Bönen und Nico Kemmler, Seidensticker, Bielefeld
13.00 Uhr Gesprächsrunde an Tischen
13.30 Uhr Mittagessen/ Kaffee/ Tee
14.30 Uhr Zur Rolle der Zivilgesellschaft im Entstehungs- und Folgeprozess des deutschen Nationalen Aktionsplans mit Sarah Lincoln, Brot für die Welt, Berlin
15.15 Uhr Plenumsdiskussion
16.15 Uhr Ergebnisse und Abschluss
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Wann
(Dienstag) 11:00 - 16:30