Brand in der Tazreen Fabrik – Ein Beispiel für das Versagen freiwilliger Maßnahmen

Die menschenrechtliche Verantwortung der Unternehmen im Tazreen-Fall

Mit einer Serie von Steckbriefen erläutern das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte anhand einzelner Fallbeispiele und Themen den Handlungsbedarf und nötige Umsetzungsschritte.

Konkret hätten die einkaufenden Unternehmen nach den UN-Leitprinzipien folgenden Sorgfaltspflichten nachkommen müssen:

Die Einkaufspolitik der Unternehmen muss eine menschenwürdige Produktion ermöglichen, indem faire Einkaufspreise und angemessene Lieferzeiten vereinbart werden.

Die Unternehmen hätten ihren Einkäufern finanzielle Anreize für die Auswahl sozialverantwortlicher Fabriken statt für niedrige Einkaufspreise anbieten sollen.

Vor Vertragsabschluss hätten die Unternehmen eine menschenrechtliche Folgenabschätzung unter Einbeziehung von lokalen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen durchführen müssen. So hätten Arbeitsrechtsverletzungen ermittelt werden können. Die Fabrik hätte auch auf Brandschutz und Gebäudesicherheit überprüft werden müssen. Bei einer physischen Inspektion wäre aufgefallen, dass Feuerleitern und Fluchtwege fehlten.

Sie hätten die Erkenntnisse aus den Audits zum Anlass nehmen müssen, Maßnahmen gegen die festgestellten Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen. Sie hätten z. B. darauf drängen müssen, dass der Fabrikbesitzer Verbesserungen beim Brandschutz und bei den Arbeitsrechten vornimmt und Schulungsmaßnahmen für das Management und die Arbeiter/innen in diesen Bereichen durchführt; zugängliche, anonyme und glaubwürdige Beschwerdemechanismen für die Beschäftigten anbietet; die Wahl von frei gewählten Interessenvertretungen / Betriebsräten zulässt.

Eine vertrauenswürdige externe Person hätte als Ansprechpartnerin für Beschwerden vom einkaufenden Unternehmen ernannt werden müssen. Die einkaufenden Unternehmen hätten sich an den Kosten für Brandschutz und Arbeitssicherheit beteiligen müssen. Nach dem Brand hätten die Unternehmen für Wiedergutmachung sorgen und Entschädigungen für medizinische Kosten und Lohnausfälle der Opfer und Hinterbliebenen zahlen müssen.

Die Unternehmen hätten sich Multistakeholder-Initiativen anschließen können, bei denen gemeinsam mit Betroffenen und Arbeitnehmervertretungen die Umsetzung von Sozialstandards vorangetrieben wird.

Brand in der Tazreen Fabrik Ein Beispiel für das Versagen freiwilliger Maßnahmen

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