Arbeiterin in einer Schuhfabrik des chinesischen Unternehmens Erke Foto Fritz Hofmann Zwangsarbeit in Xinjiang – eine Herausforderung für viele Branchen Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

Zwangsarbeit in Xinjiang – eine Herausforderung für viele Branchen

Von Sabine Ferenschild, Jiska Gojowczyk, Friedel Hütz-Adams, Irene Knoke, Ulrike Lohr, Eva Maria Reinwald

Anfang 2020 wies eine australische Studie nach, dass Uigur*innen in Xinjiang, einer Autonomen Region im Nordwesten Chinas, zur Arbeit für internationale Wertschöpfungsketten gezwungen werden. Im Anhang listete die Studie Unternehmen aus der Elektronik- und Automobilbranche, Sportschuhmarken und viele Textilunternehmen auf, die in Xinjiang oder mit Arbeiter*innen aus Xinjiang in anderen Teilen Chinas produzieren lassen – und ihre Produkte auch für Unternehmen wie VW, Nike, Adidas, Hugo Boss und Co. herstellen. Für viele weitere westliche Unternehmen ist das Risiko, dass in der eigenen Wertschöpfungskette Zwangsarbeit vorkommt, erheblich. SÜDWIND berichtete bereits darüber. Das Risiko wird mit dem weiteren Ausbau Xinjiangs als Knotenpunkt der Neuen Seidenstraße noch gravierender.

Die oben genannte australische Studie war der Beginn weiterer Untersuchungen zum Ausmaß und zur Struktur von Zwangsarbeit in Xinjiang. Das Washingtoner Center for Strategic and International Studies (CSIS), aber auch renommierte Nachrichtensender wie die BBC beteiligten sich an der Aufarbeitung des Themas. Die entsprechende internationale Debatte führte auch zu vielfältigen politischen Reaktionen. So kündigte u.a. das britische Außenministerium Verschärfungen im Rahmen des Modern-Slavery-Acts an. Die US-Regierung verhängte Importbeschränkungen gegen Baumwolle und Tomaten aus Xinjiang. Das EU-Parlament forderte u.a. die EU-Kommission auf, Maßnahmen gegen den Import von Produkten mit dem Risiko der Zwangsarbeit zu ergreifen. Schließlich verhängte die EU am 22.03.2021 zum ersten Mal seit drei Jahrzehnten wegen der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang Sanktionen gegen China.

Die chinesische Regierung weist alle Vorwürfe zurück und hat im Gegenzug ebenfalls Sanktionen verhängt. Jüngst äußerte sich auch die Arbeitsgruppe der UN zu Wirtschaft und Menschenrechten äußerst besorgt über die (angenommene) Inhaftierung und Zwangsarbeit muslimischer Uigur*innen in China. Die UN-Arbeitsgruppe fordert von der chinesischen Regierung ungehinderten Zugang für eine Fact-Finding-Mission und von Unternehmen, ihre Lieferketten genau zu überprüfen.

Der Textil-Sektor

Besondere Aufmerksamkeit erhält die Situation darüber hinaus vor allem im Textilsektor. Das weltweite Bündnis „End Uyghur Forced Labour“, dem auch SÜDWIND angehört, fordert von allen Textil- und Bekleidungsunternehmen und großen Sportmarken den Rückzug aus Xinjiang. Nachhaltigkeitsstandards wie die Better Cotton Initiative haben ihre Audits in Xinjiang vorläufig eingestellt und zielen auf eine vollständige Rückverfolgbarkeit der BCI-Baumwolle bis Ende 2022. Die Fair Labour Association untersagt ihren Mitgliedern die Beschaffung aus Xinjiang sowie die Produktion dort. Das Textilbündnis berät hingegen noch über die eigene Vorgehensweise und verhält sich nach außen sehr schweigsam. Auch im Textilbündnis ist das Thema der Zwangsarbeit jedoch immerhin eins der Sektorrisiken, zu dem alle Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr Bericht erstatten müssen. Ab Oktober 2021 werden diese Berichte öffentlich zugänglich sein. Wie die einzelnen Unternehmen mit diesem Risiko umgehen, kann dann nachgelesen werden.

Einige Textil- und Bekleidungsunternehmen reagierten auf den wachsenden politischen Druck. Sie schlossen sich dem Aufruf des „End Uyghur Forced Labour“-Bündnisses an oder veröffentlichten Statements, dass sie in ihrer Lieferkette auf Baumwolle aus Xinjiang verzichten. Zu letzteren gehören u.a. H&M, Hugo Boss oder auch Inditex. In China wurde darauf mit massiven Social-Media-Angriffen reagiert, einschließlich Boykottaufrufen gegen Firmen, die sich kritisch gegenüber China äußern. Während das Statement von Hugo Boss auch nach einer Woche der Empörung in China immer noch online stand, sind die Statements von H&M und Inditex nicht mehr auffindbar (Stand: 30.03.2021). Das ökonomische Risiko für Unternehmen, die in China nicht nur produzieren lassen, sondern dort auch einen wichtigen Absatzmarkt haben, ist also groß. Wer seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten glaubwürdig nachkommt, dem droht ein Absatzeinbruch in China. Zugleich lässt der politische Druck in Europa nicht nach. Dies zeigt u.a. die Klage wegen Zwangsarbeit in der Lieferkette, die Nichtregierungsorganisationen in Frankreich gegen vier Unternehmen (Inditex, Uniqlo, SMCP und Sketcher) erhoben haben. Es bleibt also zu hoffen, dass sich Textil- und Bekleidungsunternehmen nicht durch eine Politik der zwei Gesichter (unkritisch in China, menschenrechtsbewusst in Europa) aus ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht stehlen können.

Der Schuh-Sektor

Bereits seit Beginn der Berichterstattung zu Zwangsarbeit in Xinjiang wurden verschiedene Sport- und Freizeitschuhmarken adressiert, darunter Adidas, Asics, Fila und Nike. Ähnlich wie oben für die Textilindustrie beschrieben, ringen diese Unternehmen als Reaktion um Strategien, die ihnen einerseits möglichst wenig unmittelbare Verkaufseinbußen bescheren, ihrem „Image“ in den westlichen Absatzmärkten aber andererseits nicht schaden. China ist nicht nur das weltweit bedeutendste Produktions- und Exportland von Schuhen, sondern auch das mit dem größten Konsum. Nike ist eins der Unternehmen, die bisher trotz Boykottkampagne in China ihre Zusage nicht zurückgezogen haben, keine Baumwolle mehr aus Xinjiang zu beziehen. Entsprechend aufmerksam dürften alle Unternehmen beobachtet haben, dass die nationalistische Kampagne in China die große Nachfrage nach Nike-Schuhen in China nicht geschmälert zu haben scheint.

Über die oben genannten Marken hinaus ist viel zu wenig bekannt über die vielen anderen Schuhe, die derzeit von China nach Deutschland verkauft werden. Kein anderes Land ist für die deutsche Schuhindustrie so wichtig wie China: Selbst im Covid-19-Jahr 2020 wurden allein in der ersten Jahreshälfte 145,4 Millionen Paar Schuhe aus China importiert (43,5 % aller Importe in diesem Zeitraum).

In China sind die zentralsten Regionen für die Schuhproduktion zwar nicht in Xinjiang, sondern etwa in den Provinzen Shandong oder Guangdong (für die Herstellung des wichtigen Materials Leder auch in Zhejiang u.a.). Das allein kann die Industrie jedoch nicht entlasten: Erstens machen Markenfirmen ihre Wertschöpfungsketten nicht ausreichend transparent, um Produktionsschritte in Xinjiang auszuschließen. Zweitens fördert die chinesische Regierung den Aufbau von neuen Produktionsstandorten in Xinjiang, was zu (Teil-) Verlagerungen innerhalb von chinesischen Firmen führen kann. Drittens ist bekannt, dass Tausende von Uigur*innen auch außerhalb von Xinjiang in China zur Arbeit gezwungen werden. Die Schuhindustrie muss deshalb über die angesprochenen Sportschuhmarken hinaus proaktiv, transparent und glaubwürdig Bemühungen zeigen, Zwangsarbeit in ihren Wertschöpfungsketten auszuschließen. Bisher ist dies trotz aller oben beschriebenen politischen Plädoyers und Beschlüsse nicht geschehen.

Tomaten – und was noch?

Baumwolle ist ein Agrarprodukt, und es scheint nicht das einzige zu sein, das aus der Region kommt. Die Regierung der USA hat neben Baumwollprodukten auch Tomaten und verarbeitete Tomatenprodukte auf ihre Importverbotsliste gesetzt, da Xinjiang ein bedeutender Erzeuger ist. Eine der chinesischen Regierung nahestehende Webseite wirbt sogar in deutscher Sprache mit dem großflächigen Tomatenanbau.

Offen ist, wie viele dieser Tomaten in den Export gelangen. Möglich ist beispielsweise, dass Tomatenmark und Tomatenpaste nach Europa geliefert werden und hier unter Umständen kaum erkennbar in verarbeiteten Produkten in die Supermärkte gelangen. Offen ist zudem, ob neben Tomaten auch andere Agrarprodukte in Xinjiang für den Export angebaut werden.

Automobil-Branche

Auch die Automobilbranche hat das Thema aufgeschreckt. VW ist mit einem großen Werk in der Hauptstadt Urumqi seit 2013 präsent. Aber selbst für die Autobauer, die nicht direkt vor Ort sind, ist es schwierig, Zwangsarbeit in den Lieferbeziehungen auszuschließen, denn die Lieferantennetzwerke sind sehr komplex, gehen oft über mehrere Stufen und China bleibt ein wichtiger Markt auch in der Zulieferindustrie. Auch BASF und Siemens sind in der Provinz direkt aktiv. Kurz nach Veröffentlichung der australischen Studie verwies BMW in einer ersten Stellungnahme darauf, dass bei allen Direktlieferanten (Tier-1) die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards als ein kritisches Entscheidungskriterium im Vergabeprozess integriert sei. Das ist ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten, es zeigt aber eben auch, dass es gerade bei komplexen Liefernetzwerken nicht ausreicht, nur den Tier-1 in den Blick zu nehmen.

Bei begründeten Verdachtsfällen lassen sich zwar auch tiefere Lieferketten genauer unter die Lupe nehmen, doch zeigt sich gerade bei der Problemlage in Xinjiang auch für die Autobranche die immense Abhängigkeit, in die sich die deutsche Wirtschaft in ihren Beziehungen zu China begeben hat (und die im Zuge der Corona-Pandemie eher noch gewachsen ist). Denn das 2013 eröffnete VW-Werk kam im Paket mit weiteren Investitionen im Osten des Landes, die weitaus lukrativer und von großer Bedeutung für die Erschließung des chinesischen Marktes waren. Auch wenn die UN-Leitprinzipien seinerzeit noch sehr jung waren, das zweifelhafte Engagement der chinesischen Regierung in der Region war auch 2013 durchaus schon bekannt. Lange zeigte sich VW-Vorstandschef Herbert Diess nichtsahnend zu den Menschenrechtsverstößen. Heute – da die Beweislage erdrückend ist – verteidigt VW noch immer die Präsenz in Xinjiang und bezeichnet sie als Bereicherung für die Region, da sie zu einer Verbesserung der Lage für die Menschen beitrage. „Verbesserung vor Rückzug“ ist ein zentraler Aspekt bei der Wahrnehmung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Angesichts staatlich organisierter Repression scheint das hier aber kaum der richtige Weg. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, denn die Mittel der chinesischen Regierung sind massivste Menschenrechtsverletzungen, die alle Autobauer in ihren Selbstverpflichtungen kategorisch ausschließen.

Die Solar-Branche

Laut Branchenvertreter*innen gilt in der Solarbranche der mögliche Einsatz von Zwangsarbeit zur Herstellung von Material, das in Solarmodulen verwendet wird, als offenes Geheimnis. Denn vierzig Prozent der Weltproduktion von Polysilizium, einem Ausgangsstoff für viele Solaranlagen, stammen aus Xinjiang. Doch die Verbindung der Produktionsregion zu Solarunternehmen, die in Europa oder den USA verkaufen, bleibt bislang weitgehend intransparent. In der eingangs erwähnten Studie des Australian Strategic Policy Institute werden auch mehrere Zulieferer für Hersteller*innen von Solarmodulen gelistet, darunter AcBel Polytech, Jinjan Gude Elecotronic Device oder Avary Holding, dem Zwangsarbeit von 111 Personen nachgewiesen wurde. Keiner der gelisteten Hersteller*innen legt jedoch seine Kundenlisten offen – kein Einzelfall.

Bislang wird die Debatte um Zwangsarbeit im Solarsektor vor allen in den USA geführt. Im Januar 2021 berichtete beispielsweise die New York Times, dass mehrere Solarunternehmen „Anzeichen zeigen, in Zwangsarbeit in Xinjiang involviert zu sein“, darunter GCL-Poly, East Hope Group, Daqo New Energy, Xinte Energy und Jinko Solar. Diese Unternehmen liefern insgesamt mehr als ein Drittel der Weltproduktion von Polysilizium. Bis auf Jinko Solar, das die Vorwürfe zurückwies, bezog keines der Unternehmen Stellung. Im gleichen Monat veröffentlichte der US-Branchenverband der Solarindustrie SEIA ein Statement, in dem sich die (Stand 30.3. über 230) unterzeichnenden Solarunternehmen gegen Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette aussprechen. Damit reagiert die Branche auch auf politischen Druck, um Importbeschränkungen, wie sie bereits für Baumwolle und Tomaten eingeführt wurden, entgegen zu wirken.

In Deutschland verläuft die Debatte bisher nicht so rege. Auf Anfrage von China.Table antwortete der deutsche Bundesverband der Solarwirtschaft, dass ihnen nach eigenen Angaben „bislang keine belastbaren Informationen“ über den Einsatz von Zwangsarbeit in den Wertschöpfungsketten der Solarindustrie vorlägen. Ein Grund sei, dass „Zulieferinformationen in dem stark vom Wettbewerb geprägten Solar-Markt in der Regel streng vertraulich behandelt“ würden.

Verbindliche Unternehmensverantwortung durch ein Lieferkettengesetz

Die aufgezeigten Fälle machen deutlich, wie wichtig die Rückverfolgung von Lieferketten, eine intensive Beschäftigung mit der menschenrechtlichen Lage im Produktionsland und den bestehenden Risiken für Zwangsarbeit sind. Ein wirksames Lieferkettengesetz würde Unternehmen verpflichten, Risiken für Zwangsarbeit zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Ausschluss zu ergreifen. Hersteller*innen könnten sich auf diese Weise nicht mehr hinter Vertraulichkeit, Wettbewerb oder zu komplizierten Lieferbeziehungen wegducken, sondern müssten sich aktiv mit den menschenrechtlichen Risiken in ihrer Wertschöpfungskette auseinandersetzen. Ein Lieferkettengesetz kann damit einen Anlass für o.g. Branchen schaffen, das schwerwiegende Risiko von Zwangsarbeit in China nicht länger zu ignorieren, sondern aktiv zu erforschen und zu adressieren. Die UN-Leitprinzipien weisen darauf hin, dass im Fall, dass schwerwiegende Menschenrechtsverstöße nicht unterbunden werden können, auch der Abbruch einer Geschäftsbeziehung erwogen werden soll.

Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 03.03.2021 einen Entwurf für ein deutsches Lieferkettengesetz vorgelegt. Wenn die oben geschilderten Herausforderungen jedoch wirksam adressiert werden sollen, sind Nachbesserungen dringend erforderlich:

  • Der Entwurf adressiert lediglich Unternehmen ab zunächst 3000, dann 1000 Mitarbeitenden. In den betroffenen Branchen wie der Solar-, Textil- oder Schuhindustrie sind jedoch auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen tätig. Ein Einbezug von Unternehmen aus Risikobranchen in den Anwendungsbereich des Gesetzes ist aber dringend erforderlich, damit Branchen als Ganze sich den Herausforderungen widmen.
  • Vollumfänglich gelten die Sorgfaltspflichten von Unternehmen nur für direkte Zulieferbetriebe. Tiefer in der Wertschöpfungskette müssen Unternehmen nur bei substantiierter Kenntnis über vorliegende Menschenrechtsverstöße tätig werden. Wie die o.g. Beispiele zeigen, findet Zwangsarbeit in Xinjiang aber oft am Beginn von Lieferketten, etwa im Baumwollanbau oder der Produktion von Polysilizium statt. Damit Unternehmen sich systematisch, risikobasiert und präventiv mit den Risiken ihrer gesamten Kette auseinandersetzen, muss die Sorgfaltspflicht sich klar an den UN-Leitprinzipien orientieren.
  • Sorgfaltsprozesse sollten auch für Finanzdienstleister beschrieben werden. Zwar nennt der Entwurf die OECD-Richtlinien für institutionelle Investoren als Leitlinie für Investor*innen, ohne jedoch Mindestanforderungen zu präzisieren.
  • Der Entwurf sieht keine zivilrechtliche Haftung vor und schafft damit keine verbesserten Klagegrundlagen für Betroffene.
  • Bei der Prüfung der unternehmerischen Sorgfalt und der damit verbundenen Verhängung öffentlich-rechtlicher Sanktionen müssen Behörden dem Entwurf zufolge Hinweisen von Betroffenen nachgehen. Diese dürften in den vorliegenden Fällen systematischer Kontrolle und Unterdrückung durch die Regierung kaum möglich sein. Umso wichtiger ist, dass auch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen Prüfanträge stellen dürfen.

Ausblick

Ohne wirksame Sorgfaltspflichten ist weiter zu befürchten, dass viele Unternehmen und Branchen die schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße in Xinjiang weiter ignorieren. Eine europäische Regelung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten, für die die EU-Justizkommission einen Entwurf angekündigt hat, kann in ihrer Reichweite noch größere Wirksamkeit entfalten als nationale Regelungen. Dennoch sind nationale Gesetzesinitiativen von großer politischer Bedeutung, weil sie das Bewusstsein für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in den verschiedenen europäischen Gesellschaften stärken und den Weg zu internationalen Regelungen ebnen. Dass beispielsweise der Verbandschef der deutschen Schuh- und Lederindustrie kritisiert, es gebe „aktuell wirklich wichtigere Themen“ als ein Lieferkettengesetz, zeigt, wie wenig die menschenrechtlichen Herausforderungen für ganze Branchen bislang von Wirtschaftsverbänden wahr- und ernstgenommen werden. Die Zwangsarbeit in Xinjiang macht also einmal mehr die Notwendigkeit einer zügigen Verabschiedung eines nationalen und euroäischen Lieferkettengesetztes deutlich. Ein Lieferkettengesetzt allein wird die Repression in Xinjiang aber nicht beheben. Daher sind weitere politische Internventionen durch die Bundesregierung und die EU nötig. Die im März 2021 verhängten Sanktionen gegen China (s.o.) können nur ein erster Schritt sein.

Beitragsbild: Fritz Hofmann - Arbeiterin in einer Schuhfabrik des chinesischen Unternehmens Erke. Viele chinesische Unternehmen veröffentlichen Statements, weiter aus Xinjiang sourcen zu wollen, so auch Hongxing Erke Sports Products Co.

 

China, H&M, Hugo Boss, Inditex, Lieferkettengesetz, Schuh- und Lederproduktion, Xinjiang

Ähnliche Beiträge