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Geschlechtergerechtigkeit jetzt – auch beim Lieferkettengesetz!

Frauen und Mädchen sind in besonderem Maße von den negativen Auswirkungen globalen Wirtschaftens betroffen. Sie werden geringer entlohnt als ihre männlichen Kollegen und erfahren am Arbeitsplatz sexualisierte Gewalt und Belästigung. Im August planen die Bundesminister, Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz im Kabinett zu verabschieden. Gemeinsam mit einem Bündnis von 12 Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen fordern wir mehr Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten.

Bundesminister stellen Ergebnisse des NAP-Monitorings vor

Mitte Juli stellten Bundesminister Gerd Müller und Hubertus Heil die Ergebnisse der Umfrage der Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten vor. Das alarmierende Ergebnis: Nur etwa ein Fünftel der Firmen kommt ihren Sorgfaltspflichten nach. Ein Großteil der deutschen Unternehmen missachtet Menschenrechte in ihren Lieferketten. Im sogenannten NAP-Monitoring wurden über 2.000 deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen befragt. Sie sollten Auskunft geben, inwiefern sie ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten – wie sie im Nationalen Aktionsplan, kurz NAP verankert sind – umsetzen. So sollen Unternehmen unter anderem prüfen, ob sich ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nachteilig auf Menschen und Umwelt auswirken; ist das der Fall, sollen sie Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.

Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz im August

Im August planen die Bundesminister, Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz im Kabinett zu verabschieden. Die katastrophalen Ergebnisse des NAP-Monitorings leisten Vorschub: Da weniger als die Hälfte der Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten freiwillig nachkommt, streben die Bundesminister nun die Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes an. Vor einigen Wochen war bereits durchgesickert, dass die Haftungsregelungen für Unternehmen entschärft werden sollen.

Keine Lockerung der Haftungsregelungen

Gemeinsam mit über hundert weiteren Organisationen der Initiative Lieferkettengesetz fordern wir: Unternehmen müssen Risiken entlang all ihrer Lieferketten weltweit analysieren, Maßnahmen zur Prävention ergreifen, transparent über ihre Aktivitäten berichten und Abhilfe für Geschädigte leisten. Unternehmen müssen zivilrechtlich für Vergehen im Ausland haftbar gemacht werden, sodass Geschädigte die Möglichkeit bekommen, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen. Es darf keine Lockerung der Haftungsregelungen geben, nur weil Unternehmen in Branchen- oder Nachhaltigkeitsinitiativen aktiv sind.

Geschlechtergerechtigkeit jetzt – auch beim Lieferkettengesetz!

Darüber hinaus muss Geschlechtergerechtigkeit ein zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes werden. Das fordern wir gemeinsam mit einem Bündnis von 12 Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen. Unser gemeinsames Positionspapier rückt Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Mädchen in den Fokus und formuliert Forderungen an Unternehmen und Politik. So sind sie in weit höherem Maße geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz ausgesetzt. Und immer noch verdienen Arbeitnehmerinnen weltweit deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Hinzu kommt eine große Ungleichheit bei der Aufteilung der Haus- und Sorgearbeit, die Frauen und Mädchen kostenlos für Familie und Gesellschaft leisten, was für sie zu einer erheblichen Doppelbelastung führt. Regelungen zur Arbeit während der Schwangerschaft, zu Mutterschutz und Stillzeit werden oft systematisch missachtet.

Forderungen an Unternehmen und Politik

Wir fordern Unternehmen dazu auf, geschlechtsspezifische Aspekte in allen Stufen ihrer Sorgfaltspflicht zu verankern. Bei ihren Risiko- und Folgeabschätzungen sollten Unternehmen geschlechtsspezifisch vorgehen und zudem konkrete Maßnahmen ergreifen, die die Ungleichbehandlung der Geschlechter zu reduzieren sucht. Dazu kann beispielsweise gehören, dass sie bei ihren Geschäftspartner*innen darauf hinwirken, Entgeltgleichheit und existenzsichernde Löhne zu verwirklichen sowie soziale Sicherungssysteme anzubieten. Es sollten außerdem alle Geschäftspartner*innen zu einer Null-Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt und Belästigung Arbeitsplatz verpflichtet werden.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, bei der Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes geschlechtsspezifische Aspekte in besonderem Maße zu berücksichtigen. Die Bundesregierung sollte außerdem die Stelle einer*s Beauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte einrichten, die*der das Thema der Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferkletten besonders vorantreibt.

Weitere Informationen

Positionspapier: Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten – Forderungen an Politik & Unternehmen

Beitragsbild: Fabrik, Indien - © FEMNET
FEMNET, Lieferkettengesetz, NAP

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