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Und was ist mit den Menschenrechten? China und die Sorgfaltspflichten

Die Studie „Und was ist mit den Menschenrechten?“ blickt auf die Entwicklungen in China in der letzten Dekade und rückt dabei die wachsende Bedeutung Chinas für globale Wertschöpfungsketten und die damit einhergehenden Risiken für arbeitsbezogene Menschenrechte in den Mittelpunkt.

Je bedeutender die Produktion in China für globale Wertschöpfungsketten wird, desto relevanter wird die Frage nach den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von deutschen und europäischen Unternehmen, die Produkte aus China beziehen oder dort fertigen lassen.

Beispielhaft stellt die Studie die menschenrechtlichen Risiken bei der Produktion von Polysilizium und von Textilien sowie im Transportsektor dar. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bei Zulieferern oder Tochterfirmen in China stößt durch das autoritäre Umfeld und die weggebrochenen Handlungsspielräume für Beschäftigte sowie Arbeitsrechtsorganisationen auf enge Grenzen. Arbeitsrechtsverletzungen wie die fehlende Gewerkschaftsfreiheit oder staatlich angeordnete Zwangsarbeit sind systematisch.

Zugleich bestehen aber Anknüpfungsmöglichkeiten für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im chinesischen Arbeitsrecht, in den chinesischen Aktionsplänen für Menschenrechte sowie in der Beteiligung Chinas an UN-Prozessen zu sozial verantwortlichem Unternehmenshandeln.

Beitragsbild: © Fritz-Hofmann / Suedwind
China, Lieferkettengesetz, Sorgfaltspflicht

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