Der nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

In ihrem Koalitionsvertrag von 2013 hat die Bundesregierung zugesagt, die UN-Leitprinzipien umzusetzen. Unter Federführung des Auswärtigen Amtes erstellte sie in einem zweijährigen Prozess einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Bei der Ausgestaltung des Prozesses hat sie die Vorschläge der Zivilgesellschaft zum Umsetzungsprozess anfangs weitgehend aufgegriffen.

Im Laufe des Jahres 2014 fanden zahlreiche Anhörungen zu wesentlichen Themenfeldern statt – von Offenlegungspflichten und Rechtszugang bis zur staatlichen Beteiligung am Wirtschaftsgeschehen und Politikkohärenz mit der Handelspolitik. Damit hat die Bundesregierung einige zentrale Erwartungen der Zivilgesellschaft an den Aktionsplan aufgegriffen.
Doch leider fand der Großteil der bei den Anhörungen gemachten Vorschläge im Aktionsplan keinen Niederschlag.

Das Auswärtige Amt entwarf unter Beteiligung anderer Ministerien einen Aktionsplan, der im Juni 2016 als ein Kompromisspapier der fünf beteiligten Ministerien (Auswärtiges, Wirtschaft und Energie, Arbeit und Soziales, Justiz und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) weiterentwickelt, allerdings nicht veröffentlicht wurde. Das Finanzministerium torpedierte im Sommer 2016 diesen mühsam ausgehandelten Kompromiss und wollte den letzten Rest Verbindlichkeit, sogar den zentralen Begriff der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, aus dem Aktionsplan streichen. Durch zahlreiche Interventionen der Zivilgesellschaft, engagierter Parlamentarier/innen u. a. wurde dieses Ansinnen abgewehrt. In der Kabinettssitzung vom 21.12.2016 verabschiedete die Bundesregierung – ohne die zuvor zugesagte öffentliche Kommentierungsphase abzuhalten – den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

CSR, NAP, Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, Studie, Unternehmensverantwortung

Ähnliche Beiträge