2019 07 29 Bild Oekotest Damen Jeans FEMNET unterstützt Öko-Test bei der Bewertung von Damenjeans Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany

FEMNET unterstützt Öko-Test bei der Bewertung von Damenjeans

Öko-Test hat 21 Jeans auf Rückstände im Labor getestet. Doch wollte Öko-Test auch mehr über die Produktionsbedingungen wissen, unter denen die Jeans hergestellt werden und bat deshalb FEMNET um Beratung bei der Entwicklung des Fragebogens an die Unternehmen sowie der Auswertung der Antworten.

FEMNET setzt sich seit über zehn Jahren – auch im Rahmen der Kampagne für Saubere Kleidung – für bessere Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern ein und unterstützt ihre Partner – Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen – insbesondere in Bangladesch und Indien im Kampf für höhere Löhne und gegen Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. FEMNET konzentrierte sich deshalb auf Fragen zu und Bewertung von unternehmerischer Sorgfaltspflicht, die unter dem Testergebnis „Glaubwürdigkeit und Transparenz“ zusammengefasst worden sind.

Das Gesamtergebnis des Tests ist ernüchternd: Keine Jeans wird mit gut bewertet, auch nicht die von Armedangels und Hess Natur, wobei diese beiden immerhin ein „sehr gut“ beim Zwischenergebnis „Glaubwürdigkeit und Transparenz“ erhalten; dazu trägt wesentlich ihre Mitgliedschaft bei der Fair Wear Foundation bei. Allerdings wurde von Öko-Test Anilin in ihren Jeans gefunden. Die hohe negative Bewertung dieses Inhaltsstoffes wird von Öko-Test vertreten, obwohl es unterschiedliche Einschätzungen zur Gefährlichkeit des Stoffes gibt. Armedangels hat darauf hingewiesen, dass Anilin in gebundener Form gesundheitlich unbedenklich sei, will sich aber offenbar verbessern, denn es hat angekündigt: „Challenge accepted“.

Kommen die Marken ihrer Sorgfaltspflicht nach?

Das Zwischenergebnis „Glaubwürdigkeit und Transparenz“ fasst verschiedene Kriterien zusammen. Darin enthalten sind die Transparenz der Lieferkette sowie die Einkaufspraxis der Marken. Es wird also die Sorgfaltspflicht von Unternehmen bewertet, zu der sie aufgrund der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Risiken in ihrer Lieferkette erkennen und vorbeugende Maßnahmen dagegen unternehmen müssen. Das Ergebnis erscheint auf den ersten Blick nicht so schlecht, doch ist es viel weniger positiv, schaut man genauer hin. Denn: Nicht Fakten, sondern nur Bemühungen und Versprechungen der Unternehmen werden bewertet, da konkret Erreichtes leider kaum vorliegt.

Transparenz

Es ist erfreulich, dass viele Unternehmen erklären, ihre Lieferkette zu kennen. Das war vor einigen Jahren noch nicht so. Nur versteht man nicht: Warum zögern immer noch so viele Unternehmen, ihre Lieferkette zu veröffentlichen? Immer mehr Verbraucher_innen fordern Transparenz und Rückverfolgbarkeit jeden Kleidungsstücks über alle Stufen der Verarbeitung bis hin zum Baumwollfeld ein. Inzwischen veröffentlichen zahlreiche große Unternehmen (H&M, C&A, Primark, Esprit, u.a.) die Namen ihrer Lieferanten, zukünftig kann sich hier kein Unternehmen mehr verweigern.

Löhne

Kein Unternehmen stellt sicher, dass existenzsichernde Löhne bei seinen Zulieferern gezahlt werden. Die Zahlung eines Mindestlohns reicht in keinem Land zur Befriedigung der Grundbedürfnisse. In Bangladesch, Moldawien oder Rumänien liegt der Mindestlohn nur bei 19 Prozent eines existenzsichernden Lohns. Faktisch werden Hungerlöhne gezahlt, wobei der Anteil des Lohns der Näherin am Preis eines Kleidungsstückes gerade mal bei rund einem Prozent liegt. Nur zwei Unternehmen (Armedangels, Hess Natur) setzen konkrete Maßnahmen zu Lohnsteigerungen um, andere erwähnen Pilotprojekte oder Initiativen (wie ACT), die aber bisher noch keine wesentlichen Lohnerhöhungen bewirkt haben. Action Collaboration and Transformation (ACT) ist ein Abkommen zwischen Gewerkschaften und globalen Marken, das sich zum Ziel gesetzt hat, höhere Löhne durch Tarifverhandlungen in den Produktionsländern zu erreichen, indem die einkaufenden Unternehmen ihre Einkaufspraktiken verändern und zusagen, höhere Preise zu zahlen, damit höhere Löhne bezahlt werden können. Bisher gibt es aber nur Absichtserklärungen, umgesetzt wurde das Abkommen bisher noch nirgendwo.

Beschwerdemechanismen

Nach wie vor sind Arbeiterinnen schutzlos vor Belästigung und Demütigung. Sie brauchen eine externe Vertrauensperson, an die sie sich z.B. bei sexueller Belästigung wenden können. Aber nur wenige Unternehmen schaffen eine unabhängige externe Beschwerdestelle, an die sich Näherinnen wenden können. Die meisten Marken nennen unternehmensinterne Maßnahmen wie Beschwerdeboxen oder Hotlines als Beschwerdemechanismen; die aber bringen nichts, weil ihnen die Arbeiterinnen nicht trauen. Unternehmen müssen also noch viel tun, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wenig Konkretes können sie vorlegen, das Meiste sind Absichtserklärungen und Pilotmaßnahmen. Dies zeigt, wie dringend notwendig gesetzliche Vorgaben sind, die die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verbindlich machen, denn mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter.

Beschwerdemechanismen, Löhne, Sorgfaltspflicht, Transparenz, Unternehmensverantwortung

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