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Sorgfaltspflicht – auch in Äthiopien!

Bis 2025 sollte Äthiopien ein Land mit mittlerem Einkommen werden. Dazu entwickelte die äthiopische Regierung eine umfassende Industriepolitik, die darauf abzielt, neben der Agrarwirtschaft verstärkt arbeitsintensive Niedrigtechnologie-Sektoren aufzubauen. Auch Akteure wie die Europäische Union und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) beteiligen sich mit Programmen und Projektförderungen. Unternehmen investierten in Fortbildungen der Arbeiter*innen. So wurde beispielsweise im Sektor Lederwaren seit 2012 ein deutliches Wachstum in Produktion, Beschäftigungszahlen und Exporten erreicht. Vom Ausbau der exportorientierten äthiopischen Industriezweige haben europäische Textil-, Bekleidungs- und Lederwarenunternehmen profitiert, z.B. durch geringe Produktionskosten, Steuern und Zölle.


von Jiska Gojowczyk, SÜDWIND INSTITUT


 

Die äthiopischen Arbeiter*innen erhielten hingegen in den letzten Jahren einen der schlechtesten Löhne der Welt. Einige Berichte (z.B. EU und SOMO) gehen von nur 26 US Dollar pro Monat für Näher*innen in der Bekleidungsindustrie aus. Zeitweise wurde für den Produktionsstandort damit geworben, die Lohnkosten seien nur halb so hoch wie in Bangladesch. Arbeitsrechte, wie das Recht sich zu organisieren und für höhere Löhne zu streiken, wurden dem Ziel wirtschaftlichen Wachstums politisch untergeordnet. Besonders in den extra eingerichteten Wirtschaftszonen wie dem Hawassa Industrial Park wird gewerkschaftliche Organisation unterdrückt; entsprechend können bessere Löhne kaum kollektiv ausgehandelt werden.

Auswirkungen von Covid-19

Wenn nun weltweite Wertschöpfungsketten und Märkte durch Covid-19 erschüttert werden und auch die äthiopische Regierung versuchen muss, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird dies die äthiopische Bevölkerung schwer treffen. Eine der Handlungsoptionen, die Arbeiter*innen bei sehr schlechten Bedingungen in Fabriken bisher blieb – die Fabrik zu verlassen und eine andere Einkommensquelle in anderen Fabriken, im Agrarbereich oder im informellen Sektor zu suchen –, wird in naher Zukunft stark eingeschränkt durch eine Kombination aus sinkenden Aufträgen aus dem Ausland, weniger Kaufkraft im Inland und durch eine Wüstenheuschreckenplage, welche aktuell große landwirtschaftliche Nutzflächen in der Region abfrisst.

Ein aktuelles Arbeitspapier des Ethiopian Economic Policy Research Institute wagt es, die Effekte von Covid-19 auf Wohlstand und Wirtschaft in Äthiopien zu schätzen. In einem milden Verlauf der Pandemie, die zudem nach drei Monaten abgeklungen ist – dem besten kalkulierten Fall – wird ein Arbeitsplatzrückgang von 20 % im produzierenden Gewerbe und Bauwesen angenommen. Im schlechtesten angenommenen Fall – einem schweren Pandemieverlauf, der erst nach sechs Monaten abgeklungen ist, schätzen sie dafür einen Rückgang von rund 60 %. Selbst ohne die Heuschreckenplage zu berücksichtigen, wird entlang dieser Szenarien von einem Sinken des Bruttoinlandsprodukts zwischen 2,2 % und 9,9 % im Jahr 2020 ausgegangen.

Reaktionen der Regierung

Um die Verbreitung des Virus zu reduzieren, erließ die äthiopische Regierung eine Reihe von Maßnahmen wie Schul- und Grenzschließungen, Verbot von Mieterhöhungen, aber auch von politischen Versammlungen. Auch internationale Organisationen sehen Handlungsbedarf. So stellt beispielsweise die Weltbank im Rahmen des COVID-19 Emergency Response and Health Systems Preparedness Project 82,6 Millionen US-Dollar zur Verfügung für Maßnahmen im Gesundheitswesen zur Minderung der Auswirkungen von COVID-19 – die eine Hälfte als Zuschuss, die andere als Kredit. Doch die Furcht vor einem schlimmen Verlauf ist groß, auch wenn die erfassten Fallzahlen bisher relativ niedrig geblieben sind. 92 Fälle zählt die Weltgesundheitsorganisation zwischen dem ersten entdeckten Fall am 14. März und dem 17. April. Die Dunkelziffer könnte deutlich höher liegen.

Fabriken mussten bisher – anders als beispielsweise in Indien – nicht schließen. Mit acht Fabriken im Hawassa Industrial Park beginnen jedoch die ersten, ihre Produktion für zwei bis drei Wochen auszusetzen, wobei bisher nach Angaben der Fabrikmanagements die Arbeiter*innen weiter bezahlt werden (Stand: 17.04.2020). Die äthiopische Regierung versucht, Arbeiter*innen in der aktuellen Situation zu schützen: Seit dem 11. April ist es untersagt, Arbeiter*innen zu kündigen. Das wird Arbeiter*innen in den Industrieparks zumindest kurzfristig helfen. Ein Arbeitsplatzprotokoll, das als Reaktion auf die COVID-19 Herausforderungen vom Ministerium für Arbeit und Soziales (The Ministry of Labour and Social Affairs) aufgesetzt wurde, definiert präventive Maßnahmen wie Gesundheitsschutz durch Distanz- und Hygieneregeln. Gleichzeitig eröffnet es den Arbeitgeber*innen aber auch die Möglichkeiten, Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen, z.B. für Transport und Wohnen, auszusetzen.

Arbeitslosigkeit heißt Hunger

Ähnlich wie in anderen Ländern mit kostengünstiger Produktion ist auch in Äthiopien mit langfristiger Arbeitslosigkeit zu rechnen (vgl. auch das Arbeitspapier des Ethiopian Economic Policy Research Institute). In der Folge werden sich Hunger und Armut in dem sowieso schon armen Land verstärken. Schon jetzt hilft der Kündigungsschutz nur einem Teil der Beschäftigten des Landes: Der größte Teil der Beschäftigten ist in vulnerablen Arbeitsverhältnissen, z.B. als unbezahlte Arbeitskräfte innerhalb der Familie, im informellen Sektor oder als Selbstständige. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen ging für das Jahr 2018 von circa 86 % Prozent der Beschäftigten in Äthiopien aus, die in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind. Ihre Lebensgrundlage wird von dem Kündigungsverbot nicht geschützt.

Es ist wohl zutreffend anzunehmen, dass Unternehmen der Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrien bisher überwiegend aus rein ökonomischen Gründen in Äthiopien investierten und produzierten. So urteilten die Autorinnen eines Reports der niederländischen Organisation SOMO im Herbst letzten Jahres, dass Bekleidungsfirmen zwar aussagten, an nachhaltiger und fairer Produktion in Äthiopien interessiert zu sein, sich gleichzeitig aber nicht bemühten, einen existenzsichernden Lohn in ihren Lieferketten zu erwirken. Zu den Firmen, die mit äthiopischen Zulieferbetrieben im Bekleidungssektor zusammen arbeiten, gehört eigenen Angaben nach auch der Einzelhandelsriese LIDL. In den letzten Jahren ließen auch z.B. H&M, Primark, Gap und PVH (zu denen Tommy Hilfiger und Calvin Klein gehören) in Äthiopien produzieren. Für die meisten Unternehmen gehört Äthiopien jedoch nicht zu den wichtigsten Zuliefer-Ländern. Hier wie anderswo auch gilt aber in Anbetracht der Notlage: Die Arbeiter*innen in den Billiglohnländern sind zu einem integralen Bestandteil der Wertschöpfungsketten der Textil-, Bekleidungs-  und Lederwarenindustrie geworden. Über Jahre haben sie uns Verbraucher*innen günstige Preise und den Unternehmen gute Gewinne beschert. Unternehmerische Sorgfaltspflicht muss daher auch bedeuten, dass in Krisenzeiten wie dieser die Arbeiter*innen in Äthiopien und anderswo nicht vergessen werden dürfen!

Beitragsbild: © Jiska Gojowczyk/SÜDWIND

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