Gezeichnete Erdkugel, in der rechten Ecke oben hängt ein Haken mit einem Paket

Nachbessern statt abschwächen nötig: Erste Modeunternehmen veröffentlichen Berichte zum Lieferkettengesetz für 2023

Berlin, 11. November 2024. Sieben führende Unternehmen der Bekleidungs- und Schuhbranche haben ihre Berichte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das entwicklungspolitische Netzwerk INKOTA und die Kampagne für Saubere Kleidung haben die Berichte analysiert. Das Ergebnis: Das Gesetz hat bereits positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten – gerade deshalb dürfe die Berichtspflicht für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht abgeschafft werden.

„Der Schutz von Menschenrechten in Lieferketten braucht Berichte – so bürokratisch das auch klingt. Die Berichtspflicht nach dem Lieferkettengesetz überfordert die Unternehmen nicht, sondern befähigt Betroffene und Zivilgesellschaft , sich effektiv für den Schutz von Menschenrechten in Lieferketten einzusetzen. Daran darf die Bundesregierung nicht sägen. Erst recht nicht mit der Kettensäge“, erklärte Anne Neumann, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA. Stattdessen müsse mehr auf Transparenz und Klarheit geachtet werden. Aus den vorliegenden Berichten von adidas, Kik, NKD, Otto, Zalando, Witt und Takko gehe nicht deutlich hervor, welche entdeckten Menschenrechtsrisiken für welchen Teil der Lieferkette gelten und über welche Produkte die Unternehmen berichten.

„In den Berichten machen die Unternehmen teilweise sehr allgemeine Angaben. Damit das Gesetz besser wirkt, muss die Kontrollbehörde BAFA mehr Details abfragen. Besonders, wenn Menschenrechtsverletzungen bereits bekannt sind, muss das Unternehmen auch für Einzelfälle darüber berichten, wie die Betroffenen Wiedergutmachung erhalten “, forderte Lavinia Muth für die Kampagne für Saubere Kleidung.

Besonders großen Nachholbedarf sehen INKOTA und die Kampagne für Saubere Kleidung bei der Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen. Kein einziges der Unternehmen berichtet transparent darüber, welche Wiedergutmachungen es bei Menschenrechtsverletzungen geleistet hat und wie zufrieden die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer mit der geleisteten Abhilfe waren. Hier müsse der für die Unternehmen bereitgestellte Berichtsfragebogen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachgebessert werden.

Hintergrund:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Es verpflichtet Unternehmen, die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten sicherzustellen. Es umfasst Maßnahmen zur Risikobewertung, Prävention und Abhilfe bei Menschenrechts- und Umweltverletzungen.

Jetzt lesen: Analyse 2 Jahre Lieferkettengesetz: Wirkungen in den Lieferketten für Kleidung und Schuhe

Pressekontakt

  • Anne Neumann, Referentin Wirtschaft und Menschenrechte, neumann@inkota.de, 030 / 420 8202-52
  • Lavinia Muth, Beraterin nachhaltige Lieferketten, lavinia.muth@posteo.de, +49 1525 3094934
adidas, Lieferkettengesetz, Otto Group

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