Positionspapier zu einem UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern verletzen, die lokale Bevölkerung von ihrem Land vertreiben oder Schäden für Umwelt und Gesundheit verursachen, bleibt dies jedoch häufig für sie ohne Folgen. Während transnationale Unternehmen über Handels- und Investitionsschutzabkommen sich immer stärkere Rechte und Klagemöglichkeiten vor privaten Schiedsgerichten erstreiten, finden Betroffene häufig weder vor Ort noch in den Heimatländern der Unternehmen Rechtsschutz.

Deshalb fordern zahlreiche Staaten, überwiegend Entwicklungsländer, und Hunderte zivilgesellschaftlicher Organisationen die Entwicklung eines internationalen Abkommens zum Umgang mit Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch Unternehmen. Momentan haben diese Bemühungen eine neue Dynamik: Im Juni 2014 beschloss der UN-Menschenrechtsrat die Einrichtung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Entwicklung verbindlicher Regeln für transnationale Unternehmen. Sie soll ein internationales Abkommen („UN-Treaty“) erarbeiten, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Es würde auch zu gleichen Bedingungen im internationalen Wettbewerb führen.

Was sollte das Abkommen z. B. konkret regeln?

  • Das Abkommen sollte Staaten vorschreiben, die bei ihnen ansässigen Unternehmen durch klare Gesetze zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch bei ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten.
  • Das Abkommen sollte regeln, dass Betroffene im Schadensfall ihre Rechte einklagen können, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
  • Die Staaten sollten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Die Staaten sollten sich darauf festlegen, dass für sie die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten in gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.

Mit dem Abkommen sollte ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der die Einhaltung des Abkommens überwacht und wo sich Betroffene bei Verstößen beschweren können.
In Deutschland unterstützt die Treaty Alliance Deutschland die Forderung nach einem UN-Abkommen für transnationale Konzerne und andere Unternehmen.

Positionspapier der Treaty Alliance Deutschland zum UN-Treaty-Prozess zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen

CSR, Stellungnahme, Studie, Treaty Alliance, UN-Treaty, Unternehmensverantwortung

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