Make in India. Untersuchung zu Arbeitsbedingungen in westindischen Textilbetrieben

Make in India – mit diesem Slogan wirbt die indische Regierung um internationale Investitionen, um die Produktion im eigenen Land anzukurbeln – zu welchem Preis für die in der indischen Textilbranche arbeitenden Menschen, wird dabei nicht erwähnt: Überlange Arbeitszeiten, niedrige Löhne, fehlende Arbeitsverträge – diese Missstände treten in der gesamten textilen Kette auf.

Die von SÜDWIND, der Deutschen Kommission Justitia et Pax und der indischen Nicht-Regierungsorganisation PRAYAS vorgelegte Studie zu den Arbeitsbedingungen in indischen Textilbetrieben lenkt den Blick auf die Arbeitsbedingungen in indischen Textilbetrieben von der Baumwollentkernung bis zur Konfektion. Auf der Grundlage einer Befragung von Beschäftigten aus zehn Textilbetrieben im indischen Bundesstaat Gujarat, die vom SÜDWIND-Partner PRAYAS Ende 2015 durchgeführt wurde, vermittelt die Studie ein Bild von strukturellen Arbeitsrechtsverletzungen in der indischen Textilverarbeitung.

Die massivsten Arbeitsrechtsverletzungen wurden am Anfang der textilen Kette, in den Entkernungsfabriken, festgestellt. Was alle untersuchten Betrieben gemein haben: Zumindest ein Teil der Beschäftigten arbeitet ohne Verträge, ohne Zugang zu sozialen Sicherungssystemen und zu Löhnen unterhalb eines existenzsichernden Niveaus. Außer in einem Betrieb gab es keine gewerkschaftliche Interessenvertretung. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Arbeitsrechtsverletzungen zunehmen, je weiter man in der textilen Kette zurückgeht. Insbesondere die Entkernungsbetriebe, aber auch die Spinnereien verstoßen massiv gegen indisches Arbeitsrecht und gegen verschiedene ILO-Konventionen.

„Besorgniserregend ist insbesondere die weitgehende Abwesenheit von gewerkschaftlicher Organisierung, gewählten ArbeitnehmerInneninteressensvertretungen sowie von Kollektivverhandlungen. Ohne eine solche organisierte Verhandlungsmacht der Beschäftigten wird es schwer sein, zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu kommen“, folgert Dr. Hildegard Hagemann/Deutsche Kommission Justitia et Pax. Anders als durch ein Audit, mit dem Nachhaltigkeitsstandards einmal im Jahr einen Betrieb durch eineN AuditorIn überprüfen lassen, sind Gewerkschaftsvertretungen das ganze Jahr im Betrieb, können Missstände feststellen und sich für deren Behebung einsetzen. Hierin sehen die AutorInnen den Schlüsselfaktor für die Umsetzung aller anderen Arbeitsstandards.

Kontakt:
Sabine Ferenschild
SÜDWIND
Tel.: 0228-76369816
E-Mail: ferenschild@suedwind-institut.de

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