Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, durch Sorgfaltspflichten Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette zu achten.
- das LkSG tritt am 1. Januar 2023 für Unternehmen, die mindestens 3.000 Beschäftigten haben, in Kraft.
- Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gilt das Gesetz erst ab 2024.
Soweit ist alles klar. Doch für welche Unternehmen aus der Bekleidungsbranche gilt das Gesetz ab 2023? Das hat die Kampagne für Saubere Kleidung vorläufig ermittelt.
Unternehmen unter dem LkSG ab 2023
Die Daten beruhen auf Recherchen der Kampagne für Saubere Kleidung. Angaben ohne Gewähr.
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Die Kampagne für Saubere Kleidung setzt sich im Einklang mit dem Global Strategic Framework der Clean Clothes Campaign für verbindliche Regulierungen ein, um die Rechte der Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie zu wahren.