13 Jahre nach der Tragödie von Rana Plaza fordern wir Verschärfung von Sicherheitsabkommen
Am 24. April jährte sich zum dreizehnten Mal der Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes in Bangladesch, in dem fünf Bekleidungsfabriken untergebracht waren. Bei diesem völlig vermeidbaren Unglück kamen mindestens 1138 Menschen ums Leben und über 2000 wurden verletzt. Die Kampagne für Saubere Kleidung möchte erneut seine Solidarität mit allen Betroffenen dieser schrecklichen Tragödie zum Ausdruck bringen und fordert große Modemarken nachdrücklich auf, aus dieser Tragödie Lehren zu ziehen und dafür zu sorgen, dass die Sicherheit all ihrer Beschäftigten gewährleistet ist.

Gemeinsam mit dem weltweiten Netzwerk der Clean Clothes Campaign (CCC) fordert die Kampagne für Saubere Kleidung:
- Unternehmen wie Decathlon, Ikea, Wrangler und Mayoral dazu auf, Sicherheit für Arbeiter*innen der Textilindustrie zu gewährleisten, indem sie das verbindliche Abkommen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Accord) unterzeichnen;
- Unternehmen, die das Abkommen bereits unterzeichnet haben, dazu auf, (a) dessen Geltungsbereich auf mehr Arbeiter*innen auszuweiten, (b) klimabedingte Gesundheitsrisiken in den Geltungsbereich aufzunehmen und (c) sicherzustellen, dass es zu keinerlei Einmischung seitens der Arbeitgeber in irgendeinen Bereich der Abkommensdurchführung kommt;
- Hugo Boss und LPP dazu auf, auch das Sicherheitsabkommen für Pakistan (Pakistan Accord) zu unterzeichnen;
- die Regierung von Bangladesch dazu auf, die Empfehlungen der Arbeitsreformkommission umzusetzen.
Fordert von Wrangler, IKEA & Decathlon: #SignTheAccord
Unterstützt unsere Forderungen und unterzeichnet unsere Petition an Wrangler, Ikea und Decathlon!
Mitgliedsorganisationen der CCC in verschiedenen Ländern, darunter Deutschland, Bangladesch, Polen, Belgien, Spanien und Großbritannien, haben rund um den Rana Plaza Jahrestag Aktionen durchgeführt bei denen sie Unternehmen wie Decathlon und Ikea aufforderten, diese lebensrettenden Sicherheitsabkommen zu unterzeichnen.

Die Aktionen richteten sich auch gegen Hugo Boss und den polnischen Einzelhändler LPP (Reserved, Mohito, House, Cropp und Sinsay), die sich Anfang dieses Jahres weigerten, ihre Unterschrift für das Abkommen in Pakistan zu erneuern. Wie öffentlich zugängliche Inspektionsberichte belegen, wurden bei den pakistanischen Zulieferern von Hugo Boss und LPP lebensbedrohliche Risiken festgestellt, doch beide Marken verwehren sich, diese über das bewährte Programm des Abkommens zu beheben.
Das verbindliche Abkommen „International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry“ wurde von über 290 Marken unterzeichnet und gilt derzeit für mehr als 1700 Fabriken. Das Abkommen wurde nach dem Einsturz des Rana Plaza-Fabrikgebäudes in Bangladesch aufgesetzt und 2023 auf Pakistan ausgeweitet. Es hat enorme Verbesserungen für die Sicherheit der Arbeiter*innen gebracht und soll auch in Zukunft für weitere Verbesserungen sorgen. Nach derzeitigem Stand haben 46 % der Fabriken in Bangladesch die erforderlichen Nachrüstungen ihrer Brandmelde- und Branderkennungssysteme noch nicht abgeschlossen, 27 % der Fabriken müssen noch Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass alle Arbeiter*innen im Notfall die Fabrik sicher verlassen können. Sicherheit ist zudem ein fortlaufender Prozess und erfordert eine kontinuierliche Überwachung durch geschulte und unabhängige Inspektoren, um gefährliche Praktiken aufzudecken. Ende diesen Jahres läuft das Abkommen in Bangladesch aus und steht zur Verlängerung an. Ein entscheidender Moment, um sicherzustellen, dass möglichst viele Arbeiter*innen dadurch abdeckt sind.
Der Accord in Bangladesch beschränkt sich derzeit auf die Produktionsstätten, in denen die Endphase der Bekleidungsherstellung stattfindet. Das bedeutet, dass Arbeiter*innen, die in der Stoffproduktion tätig sind, oder solche, die in Wasch-, Färbe- und Spinnereien arbeiten, sowie Beschäftigte in der Heimtextilien- und Accessoires-Branche noch nicht geschützt sind.[1] In solchen Betrieben kommt es nach wie vor immer wieder zu Bränden und Kesselexplosionen.
„Ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie sich Hitzestress direkt auf junge Arbeiterinnen auswirkt“
Jüngste Untersuchungen von Campagna Abiti Puliti (der italienischen CCC) und dem Bangladesh Center for Worker Solidarity (BCWS) zu sogenannten „grünen Fabriken “ unterstreichen die Notwendigkeit, Hitze und andere klimabedingte Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in die Inspektionen und vorgeschriebenen Abhilfemaßnahmen des Abkommens miteinzubeziehen. „Ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie sich Hitzestress direkt auf junge Arbeiterinnen auswirkt und welche Folgen dies für ihren Körper und ihre Gesundheit hat. Jeden Tag müssen sie ohne ausreichende Pausen und oft sogar ohne Trinkwasser arbeiten“, sagt Kalpona Akter von BCWS. Arbeiter*innen vor Hitze zu schützen ist auch ein zentrales Thema, das im gerade veröffentlichten Just Fashion Manifest der CCC für einen gerechten Wandel in der Bekleidungsindustrie hervorgehoben wird.
Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass die unterzeichnenden Unternehmen des Abkommens dafür sorgen, dass es zu keiner Einmischung seitens der Arbeitgeber in die Umsetzung des Abkommens kommt, sei es bei den Inspektionen, den Schulungen oder dem Beschwerdemechanismus. Dies wurde bereits im vergangenen Jahr von der CCC und anderen Unterzeichnern des Abkommens in einem veröffentlichten Memo hervorgehoben. „Für die Fortführung des Abkommens in Bangladesch ist es enorm wichtig, dass Arbeiterinnen und Arbeiter sowie deren Organisationen Beschwerden zu allen Themen unbesorgt einreichen können, in der Gewissheit, dass Entscheidungen unabhängig getroffen werden“, so Rashadul Alum Raju, Generalsekretär der Bangladesh Independent Garment Union Federation (BIGUF).
Bangladeschische Gewerkschaftspartner des CCC Netzwerks forderten zudem die neu gewählte Regierung von Bangladesch auf, die Empfehlungen der Arbeitsreformkommission umzusetzen, wobei sie insbesondere die Bereiche Löhne, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sowie auf faire Arbeitsgerichte und ein gerechtes Rechtssystem hervorhoben.
[1] Die einzige Ausnahme bilden Betriebe, die sich auf demselben Gelände wie eine Fabrik befinden, wo die letzten Schritte der Bekleidungsproduktion erfolgen (Konfektion), sowie Betriebe für Heimtextilien und Accessoires, die von den Unterzeichnern freiwillig angegeben wurden.
Beitragsbilder: © ENS






