Der Ausschuss des EU-Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten beginnt die Lesung eines Richtlinienentwurfs der EU-Kommission über „angemessene Mindestlöhne“
Fast eine Million Textilarbeiter*innen in sieben Niedriglohnländern der EU würden direkt von einer starken und effektiven Mindestlohnrichtlinie der EU profitieren. Und zusätzlich 1,5 Mio Textilarbeiter*innen in Europa außerhalb der EU würden indirekt von solch einer Richtlinie profitieren. Bereits jetzt beflügelt die Diskussion um diese Richtlinie die Debatte um eine angemessene Mindestlohnfestsetzung, so dass Beschäftigte und ihre Familien einen Lohn zum Leben erhalten.
Textilarbeiter*innen sind typische Mindestlohnbezieher*innen
Ein wichtiges Kriterium für die Entscheidungen von Modemarken und Handelshäuser, wo sie herstellen lassen, ist der jeweilige Mindestlohn des Landes. Eine EU-Mindestlohndirektive kann länderübergreifende Standards setzen, die höhere Mindestlöhne ermöglicht und gleichzeitig die omnipräsente Verlagerungsdrohung und Lohnkonkurrenz zwischen europäischen Ländern bekämpft.
Viele europäische Textilarbeiter*innen verdienen gegenwärtig jedoch noch weniger als den Mindestlohn
In allen 15 untersuchten Modeproduktionsländern Europas stellt die Nichtzahlung des Mindestlohnes eine verbreitete Praxis dar.
Das Menschenrecht auf einen existenzsichernden Lohn, der ein würdiges Leben der Beschäftigten und ihrer Familien erlaubt, muss sich in einer Mindestlohndirektive widerspiegeln. Es sollte das Ziel von Mindestlohnfestsetzungen sein. Die entsprechenden Lebenshaltungskosten müssen verbindliches Kriterium für die Angemessenheit eines Mindestlohnes sein. Dies fehlt jedoch nach wie vor im Richtlinienentwurf.